Hallo,
ich habe mein iPad2 einer Freundin geliehen und es nach mehrere Aufforderungen und drängen meinerseits, beschädigt zurückbekommen (ein Riss durch das komplette Touchscreen).
Die Reparatur bzw. der Austausch würde 260,90€ kosten. Das Problem ist jetzt, dass sie behauptet der Schaden wäre vorher schon gewesen, ich habe aber Zeugen dass es nicht so ist. Meiner Meinung nach sollte sie es einfach ihrer Versicherung melden und die Sache wäre erledigt. Sie hat auch ein kleines Kind und hat es immer wieder, auch in meiner Gegenwart damit spielen lassen. Ich weiss sie hat das nicht vorsätzlich getan.
Wenn sie sich nach dem nächsten Gespräch weiterhin weigert, habe ich eine Möglichkeit sie du „zwingen"?
Sofern Sie tatsächlich nachweisen können, dass das ipad bei der Übergabe nicht beschädigt war, dann haben Sie Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten. Dabei sit es unbeachtlich ob es fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist.
Ich empfehle Ihnen Ihre Bekannte anzuschreiben mit der Aufforderung den Schaden zu zahlen oder die Versicherung zu nennen sowie den Schaden dort zu melden, so das Sie sich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen können.
Wenn darauf keine Reaktion erfolgt, dann empfehle ich Ihnen die Forderung mit einem gerichtlichen Mahnbescheid beizutreiben.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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