Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

iPad beschädigt zurück

2. August 2012 15:39 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich habe mein iPad2 einer Freundin geliehen und es nach mehrere Aufforderungen und drängen meinerseits, beschädigt zurückbekommen (ein Riss durch das komplette Touchscreen).
Die Reparatur bzw. der Austausch würde 260,90€ kosten. Das Problem ist jetzt, dass sie behauptet der Schaden wäre vorher schon gewesen, ich habe aber Zeugen dass es nicht so ist. Meiner Meinung nach sollte sie es einfach ihrer Versicherung melden und die Sache wäre erledigt. Sie hat auch ein kleines Kind und hat es immer wieder, auch in meiner Gegenwart damit spielen lassen. Ich weiss sie hat das nicht vorsätzlich getan.

Wenn sie sich nach dem nächsten Gespräch weiterhin weigert, habe ich eine Möglichkeit sie du „zwingen"?

Vielen Dank im voraus.
Mariah

2. August 2012 | 16:16

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Sofern Sie tatsächlich nachweisen können, dass das ipad bei der Übergabe nicht beschädigt war, dann haben Sie Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten. Dabei sit es unbeachtlich ob es fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist.

Ich empfehle Ihnen Ihre Bekannte anzuschreiben mit der Aufforderung den Schaden zu zahlen oder die Versicherung zu nennen sowie den Schaden dort zu melden, so das Sie sich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen können.

Wenn darauf keine Reaktion erfolgt, dann empfehle ich Ihnen die Forderung mit einem gerichtlichen Mahnbescheid beizutreiben.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info


ANTWORT VON

(697)

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Inkasso, Fachanwalt Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER