Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Die von Ihnen erwähnten Angaben im Wege der Mieterselbstauskunft sind inzwischen sehr verbreitet.
Generell kann man sagen, daß eine solcher Fragebogen durch die Vertragsfreiheit gedeckt ist. Sie sind nicht gezwungen den Bogen auszufüllen, obwohl das natürlich die negative Folge hat, daß Sie die angebotene Wohnung in der Regel nicht bekommen werden.
In der Vergangenheit wurde die Zulässigkeit solcher Fragebogen auch von der Rechtsprechung regelmäßig bestätigt, soweit sie durch legitime Interessen des Vermieters gedeckt sind.
Dies wird in erster Linie die Fragen zu Einkommen, Schufa-Auskunft etc. betreffen. Solche Fragen sind zulässig, da der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat, zu erfahren, ob der Mieter den Mietzins in absehbarer Zeit bezahlen kann.
Die Grenzen wäre bei Fragen erreicht, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben, also etwa Fragen nach religiöser und politischer Gesinnung, etc.
An solchen Fragen besteht kein berechtigtes Interesse des Vermieters, daher wäre ein Kündigung bzw. Anfechtung des Mietvertrags unzulässig, selbst wenn Sie solche Fragen falsch beantworten.
Einkommen und Alter der Kinder wäre wohl nur relevant, wenn die Kinder auch in der Wohnung wohnen sollen, ansonsten sehe ich hier kein berechtigtes Interesse des Vermieters.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
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