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gilt mein Bulgarischer Führerschein trotz Deutscher MPU

31. Mai 2011 09:20 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Ich habe vor 2 Wochen den Bulgarischen Führerschein erhalten der Klasse B.Alles rechtens Gemacht mit zweiten Wohnsitz in Bulgarien und Meldebescheinigung vom Deutschen Konsulat und auf Deutsch übersetzen lassen.

Mein Problem ist allerdings,das ich in Deutschland eine MPU auflage habe,da ich des öfteren ohne Führerschein gefahren bin ( Kein Alkohol oder Drogeneinfluss) die Sperrzeit ist 2004 abgelaufen.

jetzt zu meiner Frage :

Darf ich ohne Probleme in Deutschland damit Fahren ?

muss ich den Führerschein umschreiben oder hier in Deutschland melden das ich einen Bulgarischen Führerschein habe ?

muss ich trotzdem eine MPU machen ?

vielen Dank

31. Mai 2011 | 11:52

Antwort

von


(280)
Ruwerer Straße 29
54292 Trier
Tel: 06514628376
Web: https://www.zimmlinghaus.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Wie Sie schreiben, haben Sie den bulgarischen Führerschein vor zwei Wochen erworben.

Im Januar 2009 hat Deutschland die sog. Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt. EU-Führerscheine, die nach dem 19.01.2009 erworben wurden, werden in Deutschland dann nicht mehr anerkannt, wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden ist oder wenn aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Dies gilt auch dann, wenn die diesbezügliche Sperrfrist bereits abgelaufen ist.

Die nationale Regelung ergibt sich aus § 28 Abs. 4 Nr. 3 und 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Da Ihnen in Deutschland offenkundig zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde bzw. die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Sperrfrist versagt wurde, wird der bulgarische Führerschein von den deutschen Behörden nicht anerkannt. Sie sind demzufolge nicht berechtigt, die bulgarische Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen. Sollten Sie mit der bulgarischen Fahrerlaubnis in Deutschland ein Fahrzeug führen, machen Sie sich strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Um in Deutschland wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt zu werden, werden Sie um die angeordnete MPU leider nicht herumkommen.

Ich bedaure, Ihnen kein für Sie positiveres Ergebnis mitteilen zu können.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.

Rein vorsorglich erlaube ich mir aufgrund entsprechender Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit auf dieser Plattform den allgemeinen, aber eindringlichen Hinweis, dass der für die Beantwortung dieser Frage ausgelobte Einsatz unbedingt sofort zu entrichten ist. Eine Rücklastschrift bzw. eine Nichtzahlung wird strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn der Tatbestand des Eigehungsbetrugs wäre durch bewusstes Inkaufnehmen von Rücklastschriften erfüllt.

Ich wünsche Ihnen für die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis Alles Gute!

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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