Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie sollten dringend anwaltliche Hilfe und zusätzlich die Beratung des Jugendamtes wahrnehmen. Auch ohne finanzielle Mittel können Sie vertreten werden.
Sie können das gemeinsame Sorgerecht nicht widerrufen, aber beim Familiengericht beantragen, dass Ihnen die alleinige elterliche Sorge übertragen wird. Wenn das Zusammenleben mit dem Partner nicht mehr zumutbar ist, sollten Sie ausziehen und können natürlich trotz der gemeinsamen elterlichen Sorge das Kind mitnehmen. Sie könnten auch beantragen, dass Ihnen die jetzige Wohnung alleine mit dem Kind zur Nutzung überlassen wird, wenn Sie nicht ausziehen möchten.
Hierfür benötigen Sie anwaltliche Hilfe. Da Sie das Kind überwiegend betreuen, würden Sie vom Gericht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die elterliche Sorge zugesprochen bekommen.
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