Aufgrund eines Mahnbescheids, auf welchen wir zu spät reagiert haben, wurde unser Konto gepfändet. Dies jedoch wenige Tage, nachdem wir bereits den Schuldbetrag überwiesen hatten. Unsere Bank macht uns Druck, die Pfändung zu beenden, welche aber schon beglichen ist. Unsere Bank hält sich strikt an das "Kleingedruckte", und verweisst uns auf den Antragsteller der Pfändung (gegnerischer Anwalt). Wir haben bereits mehrfach telefonisch und per Mail versucht mit ihm in Kontakt zu treten, jedoch bekommen wir keine Antwort. Da sich das "Problem" mittlerweile schon 4 Wochen hinzieht, hat uns die Bank zwischenzeitlich sämtliche Kreditlinien gekündigt. Was können wir tun?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn der Gläubiger nicht nach § 843 ZPO
freiwillig auf die Pfändung verzichtet, dann müssen Sie eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO
erheben, dann kann bei einem Nachweis über die Zahlung nach § 775 Nr. 5 ZPO
nach Maßgabe von § 776 ZPO
die Pfändung aufgehoben werden.
Der Gläubiger ist nicht dazu verpflichtet sein Pfandrecht freiwillig aufzugeben.
Sie müssen aktiv dagegen Vorgehen, dass ein Titel über eine Forderung in der Welt ist, die Sie mittlerweile erfüllt haben.
Sie sollten sich dazu dringend anwaltlich beraten lassen, damit auch der zeitliche Ablauf der Angelegenheit besser nachvollzogen werden kann.