Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

fünftelregelung:

7. März 2006 16:14 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


guten tag, das finanzamt verweigert die einfünftelregelung
weil die abfindung auf 2004 und 2005 aufgeteilt wurde
(auf den mündlichen rat eines finanzbeamten hin, ist aber nicht der punkt, weil nicht beweisbar) habe ich nun steuernachteile. das finanzamt sagt es könne nicht anders rechnen. ist das finanzamt nicht verpflichtet immer zu meinen gunsten zu rechnen ?
und die von mir auf falschen rat geforderte aufteilung zu
ignorieren ? welche möglichkeiten der steueranfechtung bleiben
mir ?

Guten Tag,

das Finanzamt ist leider nicht verpflichtet, immer zu Ihren Gunsten zu rechnen, im Gegenteil...

Für die Steuervergünstigung einer Abfindung, die in Teilbeträgen über mehrere Veranlagungszeiträume ausgezahlt wird, ist tatsächlich die von Ihnen geschilderte Gestaltung in der Regel tödlich. Der Bundesfinanzhof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es bei einer Auszahlung etwa wie bei Ihnen in den Jahren 2004 und 2005 an der für eine Abfindung typische Ballung des Vermögenszuwachses fehlt. Er nimmt deshalb regelmäßig eine volle Besteuerung der Abfindung an.

Ausnahmen anerkennt die Rechtsprechung nur dann, wenn die Abfindung eigentlich in einer Summe gezahlt werden sollte und dieses wegen ihrer außerordentlichen Höhe und der Zahlungssituation des Verpflichteten nicht möglich ist. Sofern diese Voraussetzung nicht gegeben ist, sehe ich für Sie keine Möglichkeit, eine ermäßigte Besteuerung durchzusetzen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER