Ich möchte mein Festgeldkonto über 60 000,-- € früherzeitlich kündigen,
da ich das Geld benötige für eine Voltaikanlage auf dem Dach meines
Einfamilienhauses.
Bank of scottland, Festgeld 5 Jahre Zinssatz 3,8%
Fälligkeitstermin am 23.03.2017.
Die Bank schreibt mir, das dies nur in persönlichen Notlagen , die für den Kunden unvorhersehbar waren und die nicht durch andere Maßnahmen abwendbar sind,
kann die Bank ausnahmsweise für eine vorzeitige Verfügung zustimmen.
Notlagen wären Tod eines Ehepartner , Unfallereignis.
Kein Grund wäre ein überraschend geplanter Umbau einer Immobilie.
Von anderer Seite habe ich schon gehört, daß man wenn unbedingt gewollt
auch aus solchen Verträgen herauskommt.
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Festgeldkonten gehören zu den sog. Termingeldeinlagen bei Banken. Eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf ist grundsätzlich nicht möglich. Zumindest gibt es keinen Rechtsanspruch des Anlegers gegenüber der Bank.
Banken stimmen einer vorzeitigen Kündigung in der Regel aber zu, wenn beispielsweise eine wirtschaftliche Notlage vorliegt und der Anleger das Kapital unbedingt benötigt. Allerdings handelt es sich dabei um reine Kulanz der jeweiligen Bank.
Da die Bank of Scotland meines Wissens nach das Festgeld-Angebot mittlerweile komplett gestrichen hat (wahrscheinlich da sich hieraus aufgrund des sinkenden Zinsniveaus kein Gewinn mehr erwirtschaften lässt), könnte es aber auch für die Bank wirtschaftlich durchaus interessant sein, ein bestehendes Festgeldkonto mit einem noch relativ hohen Zinssatz vorzeitig zu kündigen. Sie sollten daher versuchen, mit der Bank zu verhandeln, wobei Sie aber ggf. einige Abschläge/Stornogebühren in Kauf nehmen müssten. Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Kündigung besteht nach Ihrer Schilderung aber leider nicht.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.