Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage, die mit Hilfe Ihrer Bank beantwortet werden muss, ist der Eingang der kompletten Summe bei der kreditgebenden Bank. Der Zugang ist entscheidend und nicht der Abgang von Ihrem Konto.
Sollte das mit "Ja" beantwortet können, das der Betrag vor dem Tag des Einzugsversuchs bei der Bank auf Ihrem Kreditkartenkonto eingegangen ist, ist die fristlose Kündigung zu Unrecht ergangen und man kann diesen Anspruch gemeinsam mit einem eventuellen Schadensersatz (Rechtsanwaltsgebühren und Bankrüstlastgebühren, etc.) verbinden und geltend machen.
Sie sollten daher bei der Bank eruieren, wann das Geld bei der LBB zugegangen ist, um die weiteren Ansprüche verfolgen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen