Sehr geehrter Ratsuchender,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Bei der Firma Cyberservices B.V. handelt es sich um einen Internetdienstleister mit überaus fragwürdigen Geschäftsmethoden.
Wenn Sie eine Kündigung ausgesprochen haben, kommt es darauf an, welche Kündigungsfristen in den AGBs der Firma stehen und ob diese dann auch wirksam in einen Vertrag mit einbezogen wurden. Weiterhin ist über die Firma bekannt, dass der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit oft fehlt. Daher wäre grundsätzlich nicht nur eine Kündigung des bestehenden Vertrags sondern auch eine Anfechtung wegen Täuschung denkbar.
Ich rate Ihnen daher, die eingezogenen Zahlungen zurückzubuchen und gegenüber Ihrer Bank diE Berechtigung zum Lastschrifteinzug zu widerrufen. Es ist davon auszugehen, dass Sie daraufhin Post vom Anwalt der Firma bekommen. Daher sollten Sie diesem gegenüber der Forderung widersprechen und vortragen, dass der Vertrag – so er überhaupt zustande gekommen ist – ordnungsgemäß gekündigt worden ist.
Gern können Sie mir auch die Unterlagen zukommen lassen. Dann kann ich den Sachverhalt genauer prüfen und Sie ggf. auch gern vertreten.
Ich hoffe ich habe Ihnen mit meiner vorläufigen Einschätzung einen kleinen Überblick verschafft.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 24.12.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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