Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Anbieter cyberservices ist unter dem Link http://www.cyberservices.nl erreichbar.
Ein Kontakt ist über die dort hinterlegte Adresse möglich.
Cyberservices B.V.
Keizersgracht 62-64
1015 CS Amsterdam
The Netherlands Office
webmaster@cyberservices.nl
Fax: +31 (20) 520 68 91
Sie sollten Ihr Schreiben an die oben genannte Anschrift per Einschreiben mit Rückschein senden und zur Sicherheit vorab per Mail oder Fax.
Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, besteht aufgrund der Erfahrung mit diesem Anbieter durchaus die Möglichkeit, dass es jedenfalls mangels ausdrücklicher Vereinbarung über ein kostenpflichtiges Abonnement entsprechender Dienstleistungen bereits am Abschluss eines wirksamen Vertrages fehlt (wenn Sie z.b. nur einen vermeintlich kostenlosen Test-Account angelegt haben).
In diesem Fall sollte Ihr Schreiben neben der Mitteilung, dass entsprechende Abonnements nicht abgeschlossen wurden, auch die Geltendmachung der nachfolgend beschriebenen Rechte enthalten:
1. Sie sollten den angeblichen Vertrag unverzüglich wegen Inhaltsirrtums (§ 119 Abs. 1 1. Alt. BGB) anfechten. Hierzu genügt die Erklärung, dass Sie sich bei Eingabe Ihrer Registrierung nicht bewusst waren, einen Vertrag über ein Abonnement abzuschließen.
2. Zudem empfiehlt sich eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB), da dem Anbieter wohl die Umstände, die zu dem irrtümlichen Abonnement führen, bekannt sind.
3. Zudem sollten hilfsweise die Verträge vorsorglich gemäß § 312d, 355 BGB widerrufen werden. Es steht zu vermuten, dass Ihnen eine unbegrenzt lange Widerufsfrist zusteht, solange der Vertrag von beiden Seiten nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist und Sie nicht über ein bestehendes Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehrt worden sind.
4. Zuletzt kündigen Sie höchst hilfsweise den Service zum nächstmöglichen Termin.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen