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Nachbar Holzhaufen

7. Juni 2020 11:23 |
Preis: 25,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Guten Tag,
Mein ehemaliger Nachbar hatte einen überdachten Holzhausen von ca 3x4m bis an meine Flurstücksgrenze gebaut. Es wurde von mir geduldet.
Es gibt keine Baugenehmigung dafür. Land Sachsen.
Vor zwei Jahren wurde das Grundstück des Nachbarn Verkauft.
Kann ich auf Rückbau des Überdachten Holzhaufens bis zu 3m von meinem Flurstück Bestehen oder ist eine Duldung eingetreten?
Es gibt keinen Vertrag mit dem alten und neuen Nachbarn.
Im Grundbuch ist nix Eingetragen.
Dabke

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach §2 Absatz 1 Nr. 2 Sächsische Bauordnung gelten auch Lagerplätze und Abstellplätze als bauliche Anlagen. Also dürfen Sie nach § 6 verlangen, dass ein Grenzabstand von 3 Meter eingehalten wird. Eine Bestimmung wonach Sie den Holzhaufen dulden müssen, wenn Sie einige Zeit untätig geblieben sind, ist in der sächsischen Bauordnung nicht enthalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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