Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn der Untermieter die Übergabe von sich aus anbietet, müssen Sie den Übergabetermin wahrnehmen. Es wäre natürlich ratsam, den Gerichtsvollzieher erst nach erfolgter Übergabe von der Hinfälligkeit der Zwangsräumung zu informieren. Allerdings sollten Sie das dann auch tun.
Dies folgt aus Ihrer Schadensminderungspflicht, die in § 254 II BGB
festgeschrieben ist. Die Vorschrift ist aber derart allgemein gehalten, daß sie für einen Laien eher schwer als anwendbar erkannt werden kann.
Bei der Übergabe sollten Sie einen Zeugen dabeihaben und alles aufschreiben, was Ihnen negativ auffällt. Insbesondere Schäden, Umbauten, Abnutzungen etc. Es wäre ratsam, nicht den Mieter als Zeugen zu nehmen.
Sie sollten diese Liste von Auffälligkeiten in Gestalt eines Übergabeprotokolles führen, also auch Datum, Uhrzeit und Beteiligte aufführen. Vorlagen sollte es im Internet geben.
Für die Rechtssicherheit ist wichtig, daß der Untermieter das Übergabeprotokoll unterschreibt, da Sie ihm dann im Falle eines Falles seine eigene Unterschrift entgegenhalten können.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, werden Sie bereits anwaltlich beraten. Daher ist es naheliegend und sehr zu empfehlen, daß Sie den Kollegen die Übergabe vorbereiten und durchführen lassen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Der Mieter hatte sich doch damals nicht mehr gemeldet, es wurde doch schon im März ein Vorschlag für die Übergabe gemacht, wir haben damals zwei Wochen gewartet.
Wieso muss ich immer springen, wenn der Mieter ruft.
Wenn der Mieter bei der Übergabe nicht erscheint, verschwende ich doch wieder Zeit und Geld.
Zudem habe ich am 26 April einen Termin bei meinbem Großvater den ich besuchen will, ich finde die Terminsnennung daher viel zu kurzfristig.
Ist es also explicit vorgeschrieben, dass ich jedesmal, wenn der Mieter ne Übergabe machen will, ich auch kommen muss und jedesmal, wenn der Mieter nicht erscheint, ioch ihn immer neue Möglichkeiten geben muss, hier die Übergabe ohne Gerichtsvollzieher durchzuführen ???
Entschuldigen sie aber das is doch irre, dann krieg ich den Mieter doch niemals raus, wenn er das Spiel so weiter durchführt?
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie den Termin aufgrund vorher festgelegter Termine nicht wahrnehmen können, sollten Sie dies dem Untermieter mitteilen und einen neuen Termin ausmachen.
Wie ich oben bereits geschrieben habe, sollten Sie keinesfalls den Gerichtsvollzieher vor erfolgter Übergabe abbestellen. Dies hat den einfachen Sinn, daß Sie, falls die Übergabe nicht zustande kommt, gleich den Räumungstermin haben und stattfinden lassen können.
Wenn der Mieter zu dem Übergabetermin nicht erscheint, ist das dessen Problem und Sie können die Zwangsräumung wie vorgesehen stattfinden lassen. Auch wenn der Mieter keinen passenden Ausweichtermin zeitlich vor der Zwangsräumung nennen kann, ist das dessen Problem und Sie können zwangsräumen lassen.
Zudem können Sie alle Aufwendungen, die Sie wegen dieser Räumung und wegen der Übergabe haben, gegen den Untermieter als direkter Verursacher geltend machen. Da allerdings auch die Mieter aufgrund der vertragswidrigen Untervermietung als indirekte Verursacher zu gelten haben, sollte Ihr Anwalt auch einen Schadensersatzanspruch gegen diese prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber