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falsche Gehaltsbuchung

17. April 2007 22:40 |
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Arbeitsrecht


Einem Kollegen wurde zum 1.1. eine Höhergruppierung zugesagt.
Mit Januar-Abrechnung hat er auch mehr Gehalt erhalten.
Allerdings scheint er versehentlich um 2 statt um 1 Gruppe
hochgestuft worden zu sein. Dies ist ihm erst jetzt und auch nur zufällig aufgefallen.
Muss er damit rechnen, das falsch berechnete Mehrgehalt zurückzahlen zu müssen, falls dies in der Personalbuchhaltung auffällt?
Wenn ja, gibt es so etwas wie eine Verjährung?

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund Ihrer Sachverhaltsdarstellungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Ihr Kollege muss damit rechnen, dass Mehrgehalt zurückzuzahlen, da sein derzeitiger Arbeitsvertrag dies nicht vorsieht und er das Mehrgehalt damit rechtsgrundlos erlangt.

2. Ein solcher Rückzahlungsanspruch verjährt grundsätzlich in 3 Jahren. Beachten Sie aber, dass diese Frist grundsätzlich erst mit dem Schluss desjenigen Jahres zu laufen beginnt, in dem (in Ihrem Fall) der Arbeitgeber/Personalabteilung von dem Versehen Kenntnis erlangt oder infolge grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (vgl. § 199 Abs. 1 BGB ).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.

Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt

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