Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Lohnabrechnungen falsch - bAV falsch verbucht

19. Oktober 2020 19:55 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Sachverhalt

Der Arbeitgeber hat im Arbeitsvertrag mit eine Besondere Vereinbarung „Betriebliche Altersvorsorge von 250€ /mtl.„getroffen.

Kurz darauf wurde eine BAV-Versicherungsantrag (Direktversicherung) bei einer Versicherung gestellt.
In diesem Antrag wurde „arbeitgeberfinanziert" und „sofortige Unverfallbarkeit „ angegeben. Das ist auch bei der Versicherung so hinterlegt.

Bei der Durchsicht der Lohnabrechnungen nach der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurden die Lohnabrechnungen überprüft und es wurde festgestellt, dass seit Beginn (01.08.2019) der monatliche BAV Beitrag von 250€ auf der Lohnabrechnungen nicht als arbeitgeberfinanzierte Zahlung, sondern als Entgeltumwandlung gebucht wurde

Der Arbeitgeber sagt dazu er hätte gedacht die BAV wäre nicht arbeitgeberfinanziert sondern eine Entgeltumwandlung.

Eine Entgeltumwandlung hätte allerdings m.E. nicht im ausdrücklichen im Arbeitsvertrag erwähnt werden müssen, da dies sowieso ein Rechtsanspruch aller Arbeitnehmer ist
Auch der Versicherungsantrag weist eindeutig auf eine arbeitgeberfinanzierte BAV hin



Einsatz editiert am 19.10.2020 21:00:12

20. Oktober 2020 | 11:55

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Nach der Schilderung sind im Arbeitsvertrag ein Bruttogehalt und die betriebliche Altersvorsorge zusätzlich vereinbart. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber verpflichtet war, die bAV neben dem Gehalt zu zahlen und das keine Entgeltumwandlung hätte erfolgen dürfen. Für diese aUslegung spricht auch der VErtrag mit der Versicherung.

Sie sollten den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung der noch fehlenden monatlichen 250,00 € brutto auffordern und sollte keine Zahlung erfolgen, dann müsste das gerichtliche Verfahren betrieben werden. Bitte prüfen Sie jedoch vorab Ihren Arbeitsvertrag, ob dort sogen. Ausschlussfristen / Verfallfristen (in der Regel 3-6 Monate) beinhaltet sind, dann könnten gegebenenfalls Forderungen aus der Vergangenheit bereits verfallen sein.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/wp-content/uploads/2018/06/Hinweise-zur-Datenverarbeitung.pdf

https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/datenschutz/



Rückfrage vom Fragesteller 20. Oktober 2020 | 19:21

Ansprüche im Arbeitsrecht verjähren doch laut BGB innerhalb von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind. Ist das bei falschen Lohnabrechnungen im der Baubranche anders weil sie von 3-6 Monaten sprechen
Müssen nicht die vom Bruttolohn abgezogenen BAV Beiträge an den Arbeitnehmern seit Beginn (14 Monate ) zurückgeben werden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Oktober 2020 | 20:15

Zutreffend ist die Verjährung 3 Jahre zum Jahresende und wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag nichts anderes vermerkt ist, dann haben Sei selbstverständlich einen Anspruch für die gesamte Zeit. Die Anmerkung zu den Verfallfristen war nur ein Hinweis, da dies in vielen Verträgen aufgeführt ist.

ANTWORT VON

(697)

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Inkasso, Fachanwalt Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER