Sehr geehrter Fragesteller,
weder Ihr Bruder noch Sie sollten eine Aussage tätigen, da die Polizei von Ihnen derzeit nur weitere Informationen haben möchte, da sie scheinbar derzeit nur im Nebel stochert.
Sie haben als Beschuldigter und Ihr Bruder als Familienangehöriger auch ein Aussageverweigerungsrecht.
Es empfiehlt sich hierbei immer vorerst Akteneinsicht zu nehmen, um sodann schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, unter anderem, dass Sie auf der Arbeit waren.
Es empfiehlt sich außerdem einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn Sie die Kosten allerdings nicht aufbringen können/wollen, dann sollten Sie trotzdem Akteneinsicht nehmen und erst einmal schauen, ob Sie auf dem Video zu erkennen sind. Ist dies nicht der Fall, brauchen Sie nur diesbezüglich darauf hinweisen und ggf. Zeugen benennen, mit denen Sie zum fraglichen Zeitpunkt beisammen waren.
Wenn Sie weitere Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Danke für die schnelle und gute Antwort,
mein Bruder wurde dabei gefilmt und auch am augang festgehalten. Die Polizei wurde gerufen und es wurde aufgenommen. Weitere Namen von seinen freunden hat er nicht genannt und eine aussage bei der polizei hat er auch nicht gemacht.
Es ging mir einfach nur darum das ich jetzt auch als beschuldigter da steh und die von mir eine aussage wollen.
Ich hätte jetzt eigentlich als nächsten schritt in dem beigefügten schreiben angekreuzt das ich nichts zugebe und zu meiner aussage hätte ich meinen lohnzettel als kopie mit geschickt in der man sieht das ich auf arbeit war und noch eine bestätigung vom zahnarzt bei dem ich an dem tag auch noch einen termin hatte und auch dort war. Ist es nun doch besser ertmal garnichts zurück zu schicken und garnichts zu machen?
Angeblich wäre der sachbearbeiter in meinen Wohnort gekommen und hat wahrscheinlich von dem video eine sequenz ausgedruckt auf der man mich angeblich sieht und es bei unseren örtlichen polizei oder dem einwohnermeldeamt das bild gezeigt und die sollen angeblich gesagt haben das ich das wäre, was ich mir aber nur sehr schwer vorstellen kann.
Meine vermutung ist das Sie druck auf mich ausüben wollen und das ich meinen bruder dazu bringe das schreiben aufzusetzten das mich entlastet und er denn namen angibt von seinem kumpel.
Da sie denn ja nicht gefasst haben weil er weg gerannt ist.
das heisst sie können diesem freund ja auch nichts nachweisen denn er könnte zwar auf dem video zu sehen sein wie er was einsetckt, aber sie haben ihn ja nicht gefasst und ihm nachweissen das er wirklich was mit raus genommen hat. Er könnte es ja wieder zurück gelegt haben und ist nur weil er angst weg gerannt. Desweiteren kann kein wert ermittelt werden der die höhe der gestohlenen sachen angibt um ihm eine angemessene strafe zugeben.
Sehr geehrter Fragesteller,
das Schreiben können Sie natürlich mit dem Arbeitgeber-Vermerk abschicken, allerdings ist die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, Ihnen eine Tat nachzuweisen, was diese wohl nicht können.
Es empfiehlt sich daher zunächst keine Aussage zu machen, solange es nicht zu einer Anklage kommt. In diesem Fall dürfte das Verfahren wohl in 4-6 Wochen gegen Sie eingestellt werden.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne auch weitere kostenfreie Nachfragen beantworte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt