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| 5. September 2013 19:11 |
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Strafrecht


Beantwortet von


21:34

Guten tag,
ich habe heute ein schreiben bekommen das ich einen ladendiebstahl begangen haben soll.
Mein bruder hat an diesem tag etwas dort geklaut und wurde erwischt.
In einem telefonat mit dem zuständigen bearbeiter sagte er mir das ich auf dem video zu erkennen bin!
Allerdings war ich zu der zeit auf arbeit bzw hatte 10 min vorher feierabend und war über 1 stunde von dem besagten ort entfernt!
Der beamte sagte mir ich kann nur entlastet werden wenn mein bruder ein schreiben aufsetzt in dem steht das ich nicht dabei war und er denn namen des mittäters angibt!
Angenommen es gibt eine person auf dem video die mir ähnelt können mir die doch sowas trozdem nicht zur last legen da ich ja nachweislich auf arbeit war und selbst wenn wurde ich ja auch nicht erwischt.
wie soll ich mich nun verhalten und was kann da noch auf mich zukommen selbst wenn ich ihnen nacvhweise das ich zu der uzeit nicht dort gewesen sein kann?

5. September 2013 | 19:38

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

weder Ihr Bruder noch Sie sollten eine Aussage tätigen, da die Polizei von Ihnen derzeit nur weitere Informationen haben möchte, da sie scheinbar derzeit nur im Nebel stochert.

Sie haben als Beschuldigter und Ihr Bruder als Familienangehöriger auch ein Aussageverweigerungsrecht.

Es empfiehlt sich hierbei immer vorerst Akteneinsicht zu nehmen, um sodann schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, unter anderem, dass Sie auf der Arbeit waren.

Es empfiehlt sich außerdem einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn Sie die Kosten allerdings nicht aufbringen können/wollen, dann sollten Sie trotzdem Akteneinsicht nehmen und erst einmal schauen, ob Sie auf dem Video zu erkennen sind. Ist dies nicht der Fall, brauchen Sie nur diesbezüglich darauf hinweisen und ggf. Zeugen benennen, mit denen Sie zum fraglichen Zeitpunkt beisammen waren.

Wenn Sie weitere Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.


Rückfrage vom Fragesteller 5. September 2013 | 21:22

Danke für die schnelle und gute Antwort,
mein Bruder wurde dabei gefilmt und auch am augang festgehalten. Die Polizei wurde gerufen und es wurde aufgenommen. Weitere Namen von seinen freunden hat er nicht genannt und eine aussage bei der polizei hat er auch nicht gemacht.
Es ging mir einfach nur darum das ich jetzt auch als beschuldigter da steh und die von mir eine aussage wollen.
Ich hätte jetzt eigentlich als nächsten schritt in dem beigefügten schreiben angekreuzt das ich nichts zugebe und zu meiner aussage hätte ich meinen lohnzettel als kopie mit geschickt in der man sieht das ich auf arbeit war und noch eine bestätigung vom zahnarzt bei dem ich an dem tag auch noch einen termin hatte und auch dort war. Ist es nun doch besser ertmal garnichts zurück zu schicken und garnichts zu machen?
Angeblich wäre der sachbearbeiter in meinen Wohnort gekommen und hat wahrscheinlich von dem video eine sequenz ausgedruckt auf der man mich angeblich sieht und es bei unseren örtlichen polizei oder dem einwohnermeldeamt das bild gezeigt und die sollen angeblich gesagt haben das ich das wäre, was ich mir aber nur sehr schwer vorstellen kann.
Meine vermutung ist das Sie druck auf mich ausüben wollen und das ich meinen bruder dazu bringe das schreiben aufzusetzten das mich entlastet und er denn namen angibt von seinem kumpel.
Da sie denn ja nicht gefasst haben weil er weg gerannt ist.
das heisst sie können diesem freund ja auch nichts nachweisen denn er könnte zwar auf dem video zu sehen sein wie er was einsetckt, aber sie haben ihn ja nicht gefasst und ihm nachweissen das er wirklich was mit raus genommen hat. Er könnte es ja wieder zurück gelegt haben und ist nur weil er angst weg gerannt. Desweiteren kann kein wert ermittelt werden der die höhe der gestohlenen sachen angibt um ihm eine angemessene strafe zugeben.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2013 | 21:34

Sehr geehrter Fragesteller,

das Schreiben können Sie natürlich mit dem Arbeitgeber-Vermerk abschicken, allerdings ist die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, Ihnen eine Tat nachzuweisen, was diese wohl nicht können.

Es empfiehlt sich daher zunächst keine Aussage zu machen, solange es nicht zu einer Anklage kommt. In diesem Fall dürfte das Verfahren wohl in 4-6 Wochen gegen Sie eingestellt werden.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne auch weitere kostenfreie Nachfragen beantworte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 5. September 2013 | 21:52

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Super schnelle und sehr gute erklärung

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. September 2013
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