Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Zunächst hat Ihre Tante keinen Anspruch auf einen Erbteil bereits vor dem Tode der Ebrlasserin.
Ihre Großmutter kann Ihnen aber im Wege einer Schenkung von Todes wegen nach § 2301 BGB
den bereits von Ihnen bewirtschafteten Grundstücksteil übertragen. Durch die Schenkung von Todes wegen wird erreicht, dass das „Verschenkte" nicht mehr zum Nachlass gehören wird und auf jeden Fall Ihnen zusteht.
Hierbei ist nur Voraussetzung, dass die Schenkung unentgeltlich erfolgt und eine ensprechende notarielle Überschreibung stattfindet.
Dabei können auch Miteigentumsanteile - wie in Ihrem Fall ein Teil des Hauses – verschenkt werden. Wenn Ihre Großmutter Ihnen das ganze Haus überschreiben möchte, ist dies auch möglich, allerdings müssten Sie dann wohl die weiteren Erbberechtigten auszahlen, wenn das ganze Haus ihren gesetzlichen Erbanteil übersteigt und nach dem Willen ihrer Großmutter nicht übersteigen soll.
Am besten wäre natürlich, Ihre Großmutter würde dies alles testamentarisch festhalten, damit es nach dem Tode nicht zu Erbstreitigkeiten kommt.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
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