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erbschaftsstreit

26. Oktober 2012 23:22 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke

meine oma hat drei kinder. mein opa erbte zu lebzeiten ein haus, welches er seinem sohn gab und dieser gab es seiner schwester weiter. als mein opa starb, gingen jeweils ein sechstel an seine drei kinder und die hälfte seines anderen grundstückes an seine tochter ( nicht das eben erwähnte ) . es gab leider kein testament und auch keine notariellen urkunden, außer den erbschein. nun war zwischen der oma und ihren kindern mündlich ausgemacht worden, dass die eine tochter bereits ein haus bekommen hatte ( das ersterwähnte) und die beiden anderen kinder sich ihre hälfte teilen sollen. der sohn, mein onkel, hat daraufhin mündlich auf sein stück haus verzichtet, zugunsten der tochter, welche die andere haushälfte bekommen sollte ( meine mutter ), da sie sich um meine oma kümmert. also hab ich angefangen, haus und scheune auszubauen. nun möchte meine tante "ihr" drittel schon vorm tod meiner oma bekommen. sie meint, es steht ihr zu. anzumerken ist, dass das grundstück, was meine tante von meinem opa bekam, fast genauso groß ist, wie die hälfte, die meiner oma vom anderen grundstück gehört. nur leider war das noch zu ddr-zeiten. und leider ist hier keine einsicht zu erwarten. ich wollte meine oma eigentlich nicht damit belasten, aber nun möchte sie ihren teil mir geben, damit da keiner mehr ran kann. wie kann man das gestalten? wie wäre das haus meiner oma zu teilen - ich möchte es ganz behalten und auch die scheune. vielen dank im vorraus.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Zunächst hat Ihre Tante keinen Anspruch auf einen Erbteil bereits vor dem Tode der Ebrlasserin.
Ihre Großmutter kann Ihnen aber im Wege einer Schenkung von Todes wegen nach § 2301 BGB den bereits von Ihnen bewirtschafteten Grundstücksteil übertragen. Durch die Schenkung von Todes wegen wird erreicht, dass das „Verschenkte" nicht mehr zum Nachlass gehören wird und auf jeden Fall Ihnen zusteht.

Hierbei ist nur Voraussetzung, dass die Schenkung unentgeltlich erfolgt und eine ensprechende notarielle Überschreibung stattfindet.
Dabei können auch Miteigentumsanteile - wie in Ihrem Fall ein Teil des Hauses – verschenkt werden. Wenn Ihre Großmutter Ihnen das ganze Haus überschreiben möchte, ist dies auch möglich, allerdings müssten Sie dann wohl die weiteren Erbberechtigten auszahlen, wenn das ganze Haus ihren gesetzlichen Erbanteil übersteigt und nach dem Willen ihrer Großmutter nicht übersteigen soll.

Am besten wäre natürlich, Ihre Großmutter würde dies alles testamentarisch festhalten, damit es nach dem Tode nicht zu Erbstreitigkeiten kommt.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


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