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ebay kleinanzeigen - Betrug

13. September 2024 23:59 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


00:45

Hallo, Ich habe unter falschem Namen und falscher Adresse bei ebay kleinanzeigen einen Golftrolley verkauft. Das Hatte den Grund da ich zu dem damaligen zeitpunkt n einem Verbraucher insolvenzverfahren war und mir so etwas dazu verdienen wollte, ohne das es gepfändet wird.
Ich habe in der Anzeige auch angegeben das ich eine Rechnung hätte was aber nicht der Fall ist da ich diesen trolley selbst im Internet defekt aufgekauft habe, Ihn repariert habe und ihn als gebrauchten in guten Zustand wieder verkaufen wollte. Der Interessent hatte auch interesse und wollte ihn persönlich abholen da er aus der nähe kam von dem ort den ich bei Kleinanzeigen angegeben hatte. Dies versuchte ich durch Ausreden zu verhindern und sagte ihm das auch ein Versand möglich wäre. Er teilte mir dann seine Adresse mit und ich habe ihn dan versendet, allerdings wollte er das dann doch nicht mehr aber da war das Paket schon unterwegs. Auf jeden fall hat er das Paket angenommen und hat mich dann bei der polizei angezeigt weil er einen Dreiecks betrug vermutet. Da ich ja einen falschen Namen angegeben hatte. Die Polizei hat nun Ermittlungen gegen mich unternommen. Sie haben über die hinterlegte Telefonnummer bei kleinanzeigen meinen richtigen Namen herausgefunden. Die polizei hat bei dem Herstellers des Trolleys angefragt anhand der Seriennummer was mit diesem trolley ist. Dieser konnte der Polizei mitteilen das der Trolley im Jahr 2022 an das Golf House Hannover verkauft worden ist. und hat den Lieferschein sowie die Rechnung beigefügt. Der Hersteller konnte auch bestätigen das dieser Trolley mit dieser Seriennummer nicht als gestohlen gemeldet ist. Die Polizei hat dann bei Golfhouse angefragt. Diese konnte keine eindeutige Aussage tätigen an wenn der Trolley verkauft worden ist. Die Polizei hat dann meinen richtigen Namen und den Namen den ich bei Kleinanzeigen verwendet habe bei Golfhouse genannt und diese sagten dann das an beide B´Namen dieser trolley nicht verkauft wurde. Der Trolley wurde mittlerweile sicher gestellt und steht bei der Polizei. Es wird gegen mich wegen Betruges ermittelt. Ich muss zugeben das ich leider schon vorbestraft bin wegen Betruges, Und ich wollte mir durch Ankauf - Reparatur und Wiederverkauf mir etwas dazuzu verdienen ohne das es gepfändet wurde. Als ich das Paket versendet habe habe ich den Versandaccount meiner Frau benutzt die einen bei UPS hat und dies wurde auch herausgefunden. Der Interessent hat mir im Vorfeld kein Geld gezahlt. Das sollte er dann machen wenn er den Artikel erhalten hat und Ihm dieser zusagt. Sollte er das nicht so hätte ich ihn wieder auf meine Kosten wieder abgeholt. Die Ermittlungen wurden von der Polizei Dresden an die Staatsanwaltschaft Dresden weitergeleitet und diese haben den Vorgang an die für mich in meinem Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Was passiert nun.? Was kann ich tun? Ich hatte wirklich keine betrügerischen Absichten. Ich wollte mir nur was dazu verdienen ohne meinen Namen.

14. September 2024 | 00:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


In Ihrem Fall wird gegen Sie wegen des Verdachts des Betruges ermittelt. Der entscheidende Punkt ist, dass Sie unter falschem Namen und falscher Adresse gehandelt haben, was den Verdacht eines Betrugs verstärken kann. Auch wenn Sie keine betrügerischen Absichten hatten, kann das Vorgehen als Täuschung gewertet werden.
Da der Käufer kein Geld im Voraus gezahlt hat und der Trolley nicht als gestohlen gemeldet ist, könnte dies zu Ihren Gunsten sprechen. Dennoch bleibt das Problem der falschen Angaben bestehen.
Folgende Schritte könnten nun erfolgen:
1. **Ermittlungsverfahren**: Die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen. Sie könnten als Beschuldigter vernommen werden.
2. **Einstellung des Verfahrens**: Wenn die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sieht, könnte das Verfahren eingestellt werden.
3. **Anklage**: Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, wird der Fall vor Gericht verhandelt.
4. **Verteidigung**: Sie sollten keine Äußerungen gegenüber der Polizei tätigen und zeitnah einen Anwalt beauftragen, damit dieser Sie rechtlich vertritt.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 14. September 2024 | 00:30

Danke für die schnelle Antwort.

Es steht ja aber dann noch die Frage des Eigentumsverhältnis. Da ich ja auch keine Rechnung besitze als ich den Trolley gebraucht- defekt gekauft habe.

Leider bin ich ja schon vorbestraft wegen Betruges.

Und wie gesagt die falschen Angaben habe ich gemacht damit mir das Geld wenn ich es bekommen hätte nicht durch das Insolvenzverfahren zu pfänden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. September 2024 | 00:45

Sie sollten sich dennoch gegen die Tatvorwürfe verteidigen und einen Anwalt beauftragen. Dieser kann die Akte auswerten und dann auf dieser Grundlage eine gute Verteidigung sicherstellen. Sie gelten als unschuldig, bis Ihnen die Tat zweifelsfrei nachgewiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

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