Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Ferndiagnosen" ohne Aktenkenntnis in Strafsachen sind problematisch; mit diesem Vorbehalt grundsätzlich folgendes:
Nach Ihrer Schilderung haben Sie keine Straftat begangen. Eine verzögerte Lieferung ist nicht strafbar; ebensowenig sind Sie für einen eventuellen Verlust auf dem Postweg verantwortlich.
Grundsätzlich ist es so, dass man Ihnen beweisen muss, dass Ihre Darstellung, dass Sie die Ware versandt haben, unwahr ist. Natürlich wäre es trotzdem hilfreich, wenn jemand zB bestätigen könnte, dass die Sachen zur Post gebracht oder wenigstens verpackt wurden.
Bei Personen, die nicht vorbelastet sind, führen diese Bagatellverfahren oft - selbst wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht von einer Straftat ausgehen - zu einer Einstellung mit oder ohne (Geld)auflage.
Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert vor (!) einer Aussage in einem Strafverfahren einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen und solange vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Ein erfahrener Anwalt wird häufig bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kinder
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 12.11.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen