ich frage im Auftrag meiner Lebensgefährtin zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft. Wir heben in einer TV-Reportage gehört, dass ein Bürger mit doppelter Stastsbürgerschaft (geboren in der Türkei, deutsche Staatsbürgerschaft erworben) nun aufgrund der illegalen doppelten Staatsbürgerschaft seine deutsche abgeben muß.
Wir machen uns nun im Fall meiner Lebensgefährtin Sorgen.
Sie ist 1980 in Deutschland geboren (Mutter=Deutsche, Vater=Kroate) und hat seitdem die doppelte Staatsangehörigkeit. Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in ihrem Fall illegal? Kann ihr ähnliches passieren, wie oben geschildert (d.h. kann die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden?) bzw. können andere Nachteile entstehen? Ihr kroatischer Paß ist abgelaufen, hat sie Nachteile, wenn sie ihn verlängern will / wird.
ich denke, ich kann Sie da beruhigen: Nach Ihrer Schilderung ist die doppelte Staatsbürgerschaft jedenfalls nach deutschem Recht nicht illegal. Als Kind einer Deutschen hat sie die deutsche Staatbürgerschaft aufgrund Ihrer Abstammung erworben. In diesen Fällen wird die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert.
Es gibt mehrere andere Fälle, in denen eine doppelte Staatsangehörigkeit untersagt ist bzw. der Betroffene sich bis zu einem bestimmten Alter für eine dieser Staatsangehörigkeiten entscheiden muss. Ein solcher liegt hier aber nicht vor.