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die Tochter meiner Freundin will nicht ausziehen.

13. Februar 2023 11:42 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marina Spiertz

Es geht um meine beste Freundin:
Ihre Tochter ist 25 Jahre alt und zieht nicht aus der Wohnung aus.
Die Tochter kat keine Ausbildung.
Meine Freundin ist seit dem 8 Lebensjahr der Tochter Alleinerziehend.
Die Tochter setzt Ihre Mutter unter psychischen Druck, mit unglaublichen furchtbaren Vorwuerfen.
Mehrmals hat Ihre Tochter meine Freundin aus Ihrer Wohnung ausgeschlossen, meine Freundin musste dann im Hotel oder bei Nachbarn uebernachten.
Ausserdem verwuestet die Tochter Gegenstaende in der Wohnung auch den Computer, so dass meine Freundin sich kaum noch aus dem Hause bewegen will, aus Angst neuer Verwuestungen.
Ausserdem wurde meine Freundin auch handgreiflich von Ihrer Tochter angegriffen, Ihre Arme waren uebersaaet von blauen Frlecken.
Ich habe vorgeschlagen schriftlich eine Kuendigung auszuprechen.
Aber selbst denke ich, dass die Tochter dies ignoriert.
Wie geht es dann weiter, kann Sie raeumen lassen muss.
Die Tochter hat keine geregelte Arbeit, und versteckt sich hinter Depressionen.
Meine Freundin hat ein kleines Einkommen.
Meine Freundin war gestern bei mir, ich mache mir Sorgen;
Diesen Zustand , kann Sie nicht mehr lange psychisch verkraften.
Bisher konnte sie Ihren Job ausueben aber es ist absehbar, das auch der Sterkste dies nicht ohne Schaden auf Dauer uebersteht.
Ich bin die beste Freundin und mache mir grosse Soegen.
Bitte, was ist kurzfristig zu tun.
Vielen Dank

Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:

Nach § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB haben Eltern für minderjährige Kinder im Rahmen der elterlichen Sorge bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie haben dabei für das minderjährige Kind gem. § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Naturalunterhalt, also Verpflegung und Unterkunft, zu gewähren. Danach entfallen das für die Eltern geltende Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das elterliche Sorgerecht und dementsprechend auch die Sorgeverpflichtung.
Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.
Besonders, wenn die Tochter Ihrer Freundin keiner Ausbildung mehr nachgehat, hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Sie ist dann selbst für sich verantwortlich
Ihre Freundin kann ihre Tochter daher auffordern, sich eine Wohnung zu suchen innerhalb einer frei zu bestimmenden Frist.
Sollte die Tochter dies nicht freiwillig tun, müsste Ihre Freundin daher vor Gericht klagen.

Freundliche Grüße
Marina Spiertz

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