Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, Sie haben diese Beiträge an die KK grundsätzlich zu zahlen.Tatsächlich erhält die jeweilige Krankenkasse nach Auszahlung einer betrieblichen Altersversorgung von der auszahlenden Stelle eine Mitteilung über den Betrag. Dieser gemeldete Auszahlungsbetrag wird dann für eine Dauer von 10 Jahren beitragspflichtig.
Hinsichtlich der Doppeltheranziehung des Betrages zur Zahlung von Erbschaftssteuern und Krankenversicherungsbeträgen sollten Sie nochmals zusätzlich einen Steuerberater befragen, da dieser möglicherweise weitere Ratschläge zur steuerlichen Herangehensweise hat.
Rein rechtlich jedenfalls ist an der Forderung der Krankenkasse nicht zu rütteln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
hallo liebe anwältin,
um nochmals bezug auf die angelegenheit zu nehmen. da mein bruder ja
verstorben ist, gehen alle rechte und pflichten auf mich über.
das bedeutet, dass selbst wenn der versicherte einer direktversicherung in rente kommt auch dann kranken-pflegeversichrungsbeiträge aus der direktversicherung nachbezahlen
muss oder etwa nicht?
wenn das so ist, finde ich es als großen betrug gegenüber dem vorsorgenden beitragszahler der auf einen teil seines lohnes verzichtet um später im rentenalter eine zusatzrente zu bekommen.
da fragt man sich wirklich, ob es nicht bessere anlageformen zur
vorsorge für die rente gibt!
und das schlimme daran ist, dass man als beitragszahler über gesetzesänderungen nicht mal angeschrieben wird und nur über umwege
wie im vorliegenden fall informiert wird!
gruß: der fragesteller
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage/ Ihren Einwand.
Tatsächlich muss auch der Versicherte selbst bei Auszahlung einer Direktversicherung als Kapitalisierung den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies wissen die Versicherten bei Abschluss einer solchen Vorsorge meist nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Türk
Rechtsanwältin