Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Rahmen eines Urlaubssemesters muss hinsichtlich des Kindergeldes differenziert werden, was den Grund des Urlaubssemesters angeht.
Ein Kindergeldanspruch trotz Urlaubssemester besteht,
- wenn ein Auslandssemester ansteht,
- ein Praktikum absolviert wird im Rahmen des Studiums,
- wenn die Prüfung vorbereitet wird,
- bei Krankheit,
- bei Mutterschutz
Ein Kindergeldanspruch bei Urlaubssemester besteht nicht,
- bei Beurlaubung wegen Arbeit in studentischen Gremien,
- bei Beurlaubung wegen Elternzeit,
- bei Beurlaubung und Vollerwerbstätigkeit.
Was die Krankenversicherung im Urlaubssemester angeht, so bleibt der Student studentisch krankenversichert/ familienversichert, wenn er einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht.
Wird ein höheres Erwerbseinkommen erzielt, so besteht Beitragspflicht hinsichtlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen