Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zustellung von Vollstreckungsbescheiden und andere Förmliche Zustellungen

10. September 2004 19:12 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


00:05

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Wohnung aufgeben müssen. Seit einiger Zeit flattern immer wieder Mahn- und Vollstreckungsbescheide in meinen Briefkasten (zu früherer Zeit einmal einen großen Fehler begangen).
Da ich derzeitig ohne festen Wohnsitz bin stellt sich mir die Frage , was passiert wenn man mir die Schriftstücke nicht mehr zustellen kann!?
Muss ich nun jeder Zeit damit rechnen von der Polizei festgenommen zu werden?
Wenn ja, ist es bereits eine Straftat wenn man von den Anschuldigungen bis zur Festnahme gar nichts wußte?
Vielen Dank bereits im voraus, ich hoffe Sie können mir helfen.
mfg

10. September 2004 | 19:23

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Mahnbescheide ergehen im Zivilverfahren. Gläubiger machen damit ihre Ansprüche im Mahnverfahren geltend.

Ist der Schuldner ohne festen Wohnsitz, kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden. Dann wird er öffentlich, also durch Aushang im Gerichtsgebäude, zugestellt. Verstreicht die Widerspruchsfrist (2 Wochen), kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Gegen diesen kann dann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden, ansonsten wird der VB rechtskräftig. Der Gläubiger kann dann daraus die Zwangsvollstreckung betreiben.

Die Zwangsvollstreckung wird allerdings problematisch, wenn der Schuldner keinen festen Wohnsitz hat und nicht ermittelt werden kann. Zumindest in Ihrem Fall scheint das aber nicht so zu sein, denn wenn "immer wieder Mahn- und Vollstreckungsbescheide in meinen Briefkasten" flattern, scheint die Adresse ja noch zu stimmen.

Sie müssen nicht damit rechnen, von der Polizei festgenommen zu werden, solange wegen einer Straftat kein Haftbefehl gegen Sie vorliegt. Das hat aber mit den eingehenden Mahn- und Vollstreckungsbescheiden nichts zu tun.

Wenn die Gläubiger Sie finden, müssen Sie allerdings damit rechnen, daß diese aus den rechtskräftigen Titeln gegen Sie vollstrecken werden. Unter Umständen müssen Sie dann die eidesstattliche Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse abgeben.


Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Schwerinstr. 37-39, D-50733 Köln
Tel.: 0221-7787630 / Fax: 0221-7787629
www.rechtsanwalt.andreas-schwartmann.de
PGP 8.0 key: www.andreas-schwartmann.de/pubring.asc


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 10. September 2004 | 19:32

Sehr geehrter Herr Schwartmann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Briefkasten ist inzwischen der meines Bruders, deswegen kommen die Briefe an, eigentlich müßte er sie jedoch zurücksenden mit dem Vermerk "unbekannt verzogen".
vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Februar 2005 | 00:05

Zwar wird die Vollstreckung aus den von Ihnen genannten Gründen nur schwer möglich sein, wenn man Ihren Aufenthaltsort nicht kennt.

Trotzdem wäre es nett, wenn Sie die von Ihnen angebotenen € 10,00 nun auch noch an qnc überweisen könnten, da der Einzug mangels Deckung Ihres Kontos gescheitert ist und man aufgrund es von Ihnen geschilderten Sachverhaltes durchaus einen Eingehungsbetrug gem. § 263 StGB annehmen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER