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Zu einem Personalgespräch trotz krankschreibung?

12. Februar 2010 01:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
ich bin seit 4-5 Monaten wegen Stressbedingter Symtome sowie Depressionen krank geschrieben und befinde mich da momentan in Behandlung. Nun bekam ich heute eine Mail vom Personlchef meines Standortes mit folgendem Inhalt:

----
mit großen Interesse folge ich nun jede Woche Ihrem Schriftverkehr. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, das ich nicht nachvollziehen kann, warum es Ihnen nicht möglich ist, für ein Gespräch ins Büro zu kommen, da Sie selbst ja angeben, das sie zu Hause nicht zu tun haben. Darüber hinaus muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese "Hinhaltetaktik" nicht weiter akzeptieren werde.

Sollte von ärztlicher Seite nichts dagegen spricht (und das hätte ich dann gerne schriftlich), erwarte ich Sie hier im Büro am 15.02.2010 um 08.00 Uhr.
-----

Ich habe eine gültige Krankmeldung und ich wüsste nicht was bzw in welcher form ich mir Attestieren lassen müsste jetzt zu so einem Gespräch zu gehen.
Ich habe mehrmals gefragt worum es bei dem Gespräch geht. Diese Information wollte mir nicht gegeben werden. Ich kanns mir fast denken das sie mich eventuell entlassen wollen. Ich will mich aber mit sowas in mitten meiner Behandlung nicht belasten.

Haben sie einen tip für ein vorgehen?

12. Februar 2010 | 01:28

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Während der Dauer der Krankschreibung sind Sie nicht verpflichtet der Aufforderung Ihres Arbeitgebers zu einem Personalgespräch Folge zu leisten.
Da Ihr Arbeitgeber auch nicht über den Inhalt des Gesprächs Auskunft gegeben hat, können Sie weder wirksam abgemahnt noch gekündigt werden, wenn Sie zu dem avisierten Termin nicht erscheinen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

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