Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Vergleich mit einer Schulnote ist das Zeugnis höchstens als eine schlecht „2" einzustufen. Der Arbeitgeber beschreibt zwar, was Sie alles gemacht haben und dass Sie dies gut gemacht haben. Durch die Wahl seiner Formulierungen – ob bewusst oder unbewusst – bewertet er die Leistungen aber nicht so gut.
Es fehlen die positivere Bewertungen.
Dies findet man in dem vorliegenden Zeugnis leider fast gar nicht.
Ihnen steht also ein qualifiziertes und wohlwollendes Zeugnis zu, was wir vorliegend aber nicht haben.
Im letzten Teil wird einmal erwähnt, dass Sie Ihre Arbeit „zu unsere vollsten Zufriedenheit" erledigt haben.
Es besteht insoweit aber ein Anspruch auf Zeugnisberichtigung.
Der Arbeitgeber schuldet aber auch lediglich ein Zeugnis, dass die Arbeitskraft nach mittlerer Güte bewertet, also mit einer „3". Will der Arbeitgeber schlechter bewerten, muss er das auch beweisen können. Wollen Sie die Bewertung mit „gut" oder „sehr gut" müssen Sie beweisen, dass die entsprechenden Leistungen gegeben waren.
Nur dann macht auch ein weiteres (gerichtliches) Vorgehen Sinn.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Hallo Herr Anwalt,
besten Dank für Ihre Antwort.
Welche Änderungen müssten erfolgen, um die Note 2 zu erhalten ?
Mein Arbeitgeber wäre dazu bereit.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist beim Preis von 25 Euro neben der Zeugnisprüfung nicht auch noch inbegriffen, das Zeugnis anzupassen.
Gern können Sie mich aber direkt beauftragen, damit ich das Zeugnis anpassen kann.
Mit freundlichen Grüßen