Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zeugenaussage - Wenn ich als Zeugin aussagen muss hat der Verteidiger/Rechtsanwalt in meine Unterlag

| 9. Juli 2005 18:26 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


16:56

Hallo zusammen,

mir sind mit 16 Sozialstunden aufgrund eines Ladendiebstahls aufgebrummt worden (32 h). Ist man da auch dann vorbestraft?
Sonst habe ich keine Vorstrafen.
Wenn ich als Zeugin aussagen muss hat der Verteidiger/Rechtsanwalt in meine Unterlagen bzw. Vorstrafen Einsicht?
Kann er mir da was vorwerfen, wenn ich als Zeugin gegen einen Bankräuber aussage?

Vielen Dank

9. Juli 2005 | 19:31

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchende,
Als vorbestraft gelten Sie nicht, da in das polizeiliche Führungszeugnis erst Strafen ab einer Höhe von 90 Tagessätzen eingetragen werden. Sie haben aber keine Geld- oder Freiheitsstrafe ´aufgebrummt´ bekommen, sondern sind im Jugendstrafverfahren zu einer erzieherischen Maßnahme herangezogen worden. Vorbestraft sind Sie also nicht.
Trotzdem ist der damalige Vorgang allerdings aktenkundig, so daß die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erlangen kann. Wenn Sie aber als Zeugin in einem Strafverfahren gehört werden, dürfte für die Staatsanwaltschaft in der Regel kein Anlaß bestehen, in Ihrer Vergangenheit herumzusuchen. Der Rechtsanwalt des Angeklagten wird keine Kenntnis von Ihrem Jugendstrafverfahren erlangen, denn ihm steht keine Aktensicht diesbezüglich zu.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2005 | 20:54

Sehr geehrter Herr Schwartmann,

steht die Straftat also im sog. behördl. Zeugnis oder nur im Zentralreg.?
Wann erfolgt hier die Löschung?

Ist das sicher, dass der Anwalt keine Einsicht nehmen kann?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juli 2005 | 16:56

Der Anwalt des Beschuldigten erhält ganz sicher keine Akteneinsicht in Ihre Akten aus dem Jugendstrafverfahren.

Die Sozialstunden sind im sogenannten Erziehungsregister eingetragen, in das die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften Einblick erhalten.


Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

schnelle und sehr konkrete Antwort.
Sehr empfehlenswert!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

schnelle und sehr konkrete Antwort.
Sehr empfehlenswert!


ANTWORT VON

(918)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht