Sehr geehrter Fragesteller,
als Zeuge werden Sie zunächst nach Ihren Personalien befragt also Name, Alter, Wohnort. Ihre etwaigen Vorstrafen werden idR nicht thematisiert. Eintragungen aus Ihrem Erziehungsregister werden nicht verlesen.
Dann werden Ihnen Fragen hinsichtlich der Tat gestellt.
Sollte Ihre damalige Verurteilung im Zusammenhang mit der angeklagten Tat stehen, könnte der Verteidiger oder der Staatsanwalt Ihnen dazu Fragen stellen um Ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. IdR ist dies aber nicht zu erwarten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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