Sehr geehrte Fragestellerin,
im Rahmen eines Strafverfahrens ist das Gericht verpflichtet, über Beweisanträge, die bis zum Beginn der Urteilsverkündung gestellt worden sind, zu entscheiden.
D.h. Sie können auch erst in der Hauptverhandlung beantragen einen Zeugen zu laden. Ob der Zeuge letztlich geladen wird hängt davon ab ob das Gericht dem Beweisantrag stattgibt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Ich weiß ja nicht wie das abläuft aber ich vergleiche das immer mit alten Filmen
Dort fragt die Kripo auch nach einem Alibi
Ich denke ein Angeklagter wird dann ähnlich handeln, er wird zB sagen vor Gericht das er zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat woanders war
Das Gericht wird bzw muss ja auch nachfragen um die Wahrheit zu ermitteln
Ich hab mal irgendwo wss von "Amtswegen" gelesen
Korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege aber die StA bzw das Gericht müssen ja quasi automatisch die entlastenden Dinge erforschen so das zB ein Zeuge dazugehört der bestätigen kann, wo man zum fraglichen Zeitpunkt aufhielt oder ?
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst sollten Sie alles vergessen was Sie aus Filmen kennen, wenn es um Hauptverhandlungen in einem Strafverfahren geht.
Richtig ist, dass es einen Amtsermittlungsgrundsatz im Strafverfahren gibt. Aber das Gericht weiß im Zweifel gerade nicht, was ein möglicher Zeuge zu sagen hat. Daher kann man, wenn das Gericht nicht selbst einen Zeugen laden wird, das Gericht durch einen entsprechend begründeten Antrag dazu bringen sich zumindest öffentlich damit auseinanderzusetzen ob der Zeuge zu laden ist oder nicht.
Ob es taktisch klug ist einen Zeugen erst im Rahmen der Hauptverhandlung zu benennen, hängt vom Einzelfall ab. IdR sollte man dem Gericht bereits im Vorfeld mögliche Zeugen nennen und mitteilen was diese zur Sache beitragen können.
Als Angeklagter sollte man sich nicht zu sehr auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft verlassen, dass diese auch allen entlastenden Einlassungen nachgeht und diese nicht als reine Schutzbehauptung abtut.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -