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Zeugen laden noch in der Verhandlung

| 2. Juni 2015 10:12 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


15:11

Sehr geehrte Anwälte,

Kann der Angeklagte noch in der Hauptverhandlung einen Antrag stellen, dass Zeugen geladen werden sollen ?
Kann/soll das Gericht dem nachgehen oder wäre das dann schon zu spät immer ?

2. Juni 2015 | 11:07

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail:
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Sehr geehrte Fragestellerin,

im Rahmen eines Strafverfahrens ist das Gericht verpflichtet, über Beweisanträge, die bis zum Beginn der Urteilsverkündung gestellt worden sind, zu entscheiden.

D.h. Sie können auch erst in der Hauptverhandlung beantragen einen Zeugen zu laden. Ob der Zeuge letztlich geladen wird hängt davon ab ob das Gericht dem Beweisantrag stattgibt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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Rückfrage vom Fragesteller 2. Juni 2015 | 14:25

Ich weiß ja nicht wie das abläuft aber ich vergleiche das immer mit alten Filmen
Dort fragt die Kripo auch nach einem Alibi

Ich denke ein Angeklagter wird dann ähnlich handeln, er wird zB sagen vor Gericht das er zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat woanders war
Das Gericht wird bzw muss ja auch nachfragen um die Wahrheit zu ermitteln
Ich hab mal irgendwo wss von "Amtswegen" gelesen
Korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege aber die StA bzw das Gericht müssen ja quasi automatisch die entlastenden Dinge erforschen so das zB ein Zeuge dazugehört der bestätigen kann, wo man zum fraglichen Zeitpunkt aufhielt oder ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juni 2015 | 15:11

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst sollten Sie alles vergessen was Sie aus Filmen kennen, wenn es um Hauptverhandlungen in einem Strafverfahren geht.

Richtig ist, dass es einen Amtsermittlungsgrundsatz im Strafverfahren gibt. Aber das Gericht weiß im Zweifel gerade nicht, was ein möglicher Zeuge zu sagen hat. Daher kann man, wenn das Gericht nicht selbst einen Zeugen laden wird, das Gericht durch einen entsprechend begründeten Antrag dazu bringen sich zumindest öffentlich damit auseinanderzusetzen ob der Zeuge zu laden ist oder nicht.

Ob es taktisch klug ist einen Zeugen erst im Rahmen der Hauptverhandlung zu benennen, hängt vom Einzelfall ab. IdR sollte man dem Gericht bereits im Vorfeld mögliche Zeugen nennen und mitteilen was diese zur Sache beitragen können.

Als Angeklagter sollte man sich nicht zu sehr auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft verlassen, dass diese auch allen entlastenden Einlassungen nachgeht und diese nicht als reine Schutzbehauptung abtut.

Mit freundlichen Grüßen


Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -

Bewertung des Fragestellers 2. Juni 2015 | 15:34

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Leider ist die Antwort zur Nachfrage nur bedingt verständlich, was soll denn eine Schutzbehauptung sein ?
Das hört sich so an, als ob man dem Angeklagten bzw seinen gebrachten Zeugen weniger glaubt als der StA ?
Mit welcher Berechtigung ? Ich dachte jeder ist vor dem Gesetz gleich
Insbesondere Zeugen sollte doch geglaubt werden bei einem Angeklagten ist das vielleicht anders denn der darf ja lügen
Vielleicht gehen Sie da bitte zur Klarstellung im Rahmen des Portals noch drauf ein

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2. Juni 2015
4,8/5,0

Leider ist die Antwort zur Nachfrage nur bedingt verständlich, was soll denn eine Schutzbehauptung sein ?
Das hört sich so an, als ob man dem Angeklagten bzw seinen gebrachten Zeugen weniger glaubt als der StA ?
Mit welcher Berechtigung ? Ich dachte jeder ist vor dem Gesetz gleich
Insbesondere Zeugen sollte doch geglaubt werden bei einem Angeklagten ist das vielleicht anders denn der darf ja lügen
Vielleicht gehen Sie da bitte zur Klarstellung im Rahmen des Portals noch drauf ein


ANTWORT VON

(608)

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