Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Werde ich vor Gericht gefragt, ob ich vorbestraft bin oder wird meine Vorstrafe vorgelesen?
Nein, denn Sie sind ja nicht der Angeklagte und wie Sie selber schreiben, ist Ihre Tat beinahe 20 Jahre her.
2. Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber davon erfährt.
Dann müssen Sie einen Tag Urlaub nehmen. Es ist eine staatsbürgerliche Pflicht, eine Aussage zu machen. Dafür muss der Arbeitgeber Verständnis haben.
3. Was kann ich tun, wenn ich nach Vorstrafen gefragt werde?
Man wird Sie nicht nach Vorstrafen fragen.
4. Bin ich nach so langer Zeit überhaupt noch vorbestraft?
Da ich nicht weiß, zu welchem Strafmaß Sie bei der Geldstrafe verurteilt wurden beträgt die maximale Tilgungsfrist nach § 46 BZRG
15 Jahre und dürfte damit getilgt sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 01.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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