Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Sie haben den falschen Ansatz: Der Gegner muss Ihnen die Verwendung des eigenen Fotos nachweisen und nicht Sie, dass es ihr Foto war.
Ich gebe aber zu, dass die Situation insoweit atypisch ist, als dass Sie Ihre Originaldatei nicht mehr besitzen.
Nachdem Sie nach Ihrer Schilderung kein Foto „geklaut“ haben, sollten Sie die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Auf Grund des geschilderten Zeitablaufes erscheint es fraglich, ob für eine einstweilig Verfügung gegen Sie überhaupt Raum ist. Man müsste Sie dann auf Zahlung (und ggf. Unterlassung) verklagen und dabei den Vollbeweis führen, dass das von Ihnen eingestellte Foto den Urheberrecht der Gegenseite unterliegt.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Muss ich denn überhaupt auf diesen Brief reagieren? Ich habe ihn nur duch einen Zufall erhalten, da dies nicht mein aktueller Wohnort ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sicherlich sind Sie nichth verpflichtet, auf ein solches Schreiben zu antworten. Sie können natürlich uach eine ggf. zu erhebende Klage/Mahnbescheid abwarten.