Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst wäre mitzuteilen, ob das Unternehmen selber Ihnen den Betrag zurückerstattet hat oder ob das durch Paypal erfolgte.
Hier bitte noch genauer vortragen.
Des weiteren sind Inkassokosten nur dann zu erstatten, wenn Sie in Verzug waren.
Eine Mahnung ist zwar hierfür nicht unbedingt erforderlich, jedoch sehe ich hier keinen Verzug, wenn es so ist, dass die Firma Ihnen das Geld zurückerstattet hat.
Des weiteren würde ich an das Unternehmen schreiben, auf en Mangel hinweisen und mitteilen, dass Sie 1. ordnungsgemäß widerrufen haben (ein Widerruf ist auch laut Website nicht ausgeschlossen) und 2. vorsorglich den Rücktritt erklären. Schauen Sie nach, ob die Firma immer noch kein Eplus anbietet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Seiter,
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Der Betrag wurde vom Unternehmen selbst erstattet, wenn ich mich richtig erinnere, auf einen bei Paypal eröffneten Problemfall hin.
Entweder ist es von Seiten des Unternehmens nun einfach Schusseligkeit oder ein Betrugsversuch, denn in dem Schreiben des Inkassounternehmens steht:
" Die Paypalzahlung scheiterte, sie befinden sich im Verzug."
Die Zahlung soll bis zum 18.08. bei dem Inkassounternehmen eingehen.
Was passiert, wenn ich nun nicht zahle?
Wie genau kann ich nun vorgehen, um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen und aus der Angelegenheit rauszukommen?
Unter anderem schrieb ich dem Unternehmen am 01.12.15:
"... Wenn ich sie nun nutzen möchte, lese ich, dass ich zuerst eine SMS von ihrem Handy an eine Nummer senden muss.
Ich komme aber an ihr Handy nicht heran!
Das wurde auch nicht auf der Website angegeben!
Und selbst, wenn ich ihre Handynummer angeben wollte, wird das Netzt E-Plus nicht angezeigt.
Wie kann ich denn nun Ihren Dienst nutzen?
Falls das doch nicht so einfach ist, wei angegeben, bitte ich Sie, mir das Geld zu erstatten, da ich dann vom Kauf zurücktrete. "
Am 17.12.15 habe ich dann die Rückzahlung erhalten.
Für mich war der Fall damit erledigt.
Und erst jetzt, über acht Monate später, erhalte ich Post vom Inkassounternehmen. Zwischenzeitlich keine weitere Nachricht des Unternehmens. Das heisst ja, selbst wenn er nachträglich doch noch auf Zahlung bestanden hätte, dann hätte ich nicht einmal die Chance dazu gehabt.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank und beste Grüße
Von einem ausdrücklichen Widerruf schreiben Sie nichts, das wäre die einfachste Variante gewesen. Nichtsdestotrotz kann die Handlung des Unternehmens auf Ihre Email danach ausgelegt werden, dass es die quasi Akzeptanz Ihres Rücktritts ist.
Was passiert, wenn ich nun nicht zahle? Grundsätzlich kann eine Mahnung folgen, ein Mahnbescheid oder eine Klage
Wie genau kann ich nun vorgehen, um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen und aus der Angelegenheit rauszukommen?
Sie können als einfachstes zahlen, dann passiert nichts.
Sollten Sie dies nicht wollen, so sehe ich durchaus Chancen (eine Erfolgsgarantie gibt es in der Juristerei nicht).
Auf alle Fälle würde ich dem Unternehmen den Sachverhalt genauso schildern und auf den Rücktritt hinweisen. Sie können auch einen Anwalt einschalten, der dann hilft. Die Kosten wäre jedoch die gleichen, wenn Sie keine Rechtschutz haben.