ich hatte ein Haus mit meinem Exmann gebaut. Nach der Trennung habe ich das Haus behalten und mein Exmann ist aus allen ausgetragen worden. Mein neuer Lebensgefährte wurde bei der Bank eingetragen, jedoch nicht im Grundbuch. Es wurde ein Notarvertrag gemacht, worin er bei der Trennung vom Gewinn abzgl. Bankschulden und meinen persönlichen Einlagen beteiligt wird. Auch hier kam es zur Trennung. Das Haus kann ich mir nicht mehr leisten und habe es zum Verkauf angeboten.
Mein Exmann ist interessiert, konnte aber nicht sofort kaufen und hat es gemietet zum Mietpreis der Bankrate. Außerdem wurde vereinbart, daß er mir vorab 40.000 EUR zahlt. Dies hat er in Raten, seinen Möglichkeiten entsprechend gemacht.
Nun hat er eine Finanzierung - nach Ablauf der vereinbarten Vorabzahlung. Der Hauskauf wird nun mit 250.000 EUR stattfinden - was die Restschuld der Bank ausmachte. Dies ist nach Marktlage auch ein realistischer Verkaufspreis.
Der Ex-Lebensgefährte von mir will nun seinen Anspruch geltend machen. Was passiert mit dem vorab geflossenen Geld, was definitiv vor dem Hauskauf stattfand? Dies wurde auch nicht im Kausvertrag aufgenommen.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ob das vorab geflossene Geld für die Gewinnbeteiligung des Ex-Lebensgefährten zählt, hängt entscheidend von den genauen Formulierungen des Kaufvertrages UND davon ab, inwieweit die Geldflüsse im Zusammenhang mit dem Hauskauf stehen.
In Unkenntnis der genauen Vertragsformulierung zählen meines Erachtens die Mietzahlungen nicht für die Gewinnbeteiligung, da die Mietzahlungen in Höhe der Bankraten flossen. D.h. Sie haben einerseits keinen Gewinn damit gemacht und zum Anderen handelte es sich um Mietzahlungen.
Anders verhält es sich mit dem 40.000 €, da diese als eine Vorabzahlung auf den Kaufpreis anzusehen sind. Diese zählen für die Gewinnbeteiligung.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller13. April 2011 | 02:23
Sehr geehrter Herr Weber,
danke für Ihre schnelle Antwort. Hätten die 40.000 EUR im Kaufvertrag erwähnt werden müssen. Was passiert im schlimmsten Fall? Kommen dann rechtliche Folgen auf mich oder die Käufer zu?
Sie reichen definitiv nicht für eine Zahlung an meinen Ex-Lebensgefährten.
Danke dür Ihre Mühe.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt13. April 2011 | 02:28
Sehr geehrte Ratsuchende,
die 40.000 hätten nicht in dem Kaufvertrag erwähnt werden müssen. Im schlimmsten Fall wird Ihr Ex-Lebensgefährte Sie erfolgreich verklagen und einen vollstreckbaren Titel gegen Sie haben.
Die Käufer haben damit nichts zu tun.
Ich rege an, mit dem Ex-Lebensgefährten zu verhandeln und sich mit ihm gütlich zu einigen, bei einem Prozess gewinnen nur die Anwälte.
Da Sie die 40.000 nicht im Kaufvertrag erwähnt haben, könnte das Finanzamt aus grunderwerbssteuerrechtlichen Gründen Fragen an Sie haben. Jedoch sollten Sie diesen Teil mit einem Steuerberater klären.