Hallo,
ich habe den Einstellervertrag für mein Pferd fristgemäß zum 30.09.2015 gekündigt. Nun hat allerdings ein unzumutbarer Zustand ergeben , dass ich mein Pferd bereits zum 31.07.2015 umgestallt habe. Die Boxenmiete betrug 350,--€ und für die Leerbox zahle ich nun 275,-- € !!!! Nun ist die Box bereits genau seit dem 01.08.2015 weitervermietet worden, d. h. es steht ein Pferd in der Box (Fotos beweisen es), für die ich bereits 275,-- € zahle.
Darf ich die Zahlung einstellen?
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie die Zahlungen einstellen können, da hier § 537 II BGB
zu Ihren Gunsten eingreifen wird.
Nach dieser Vorschrift sind Sie als Mieterin nicht zu Mietzahlungen verpflichtet, solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, Ihnen überhaupt den Gebrauch zu gewähren.
Da Sie aufgrund der Weitervermietung Ihr Pferd selbst dann nicht einstellen könnten, wenn Sie es wollten, wird Ihnen der mögliche Gebrauch eben nicht gewährleistet; dann entfdällt nach der oben genannten Vorschrift die Verpflichtung zur Mietzahlung.
Allerdings sind Sie beweispflichtig; ob die Fotos ausreichen, kann so nicht beurteilt werden.