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Zahlung der Leerbox

4. August 2015 18:56 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Hallo,
ich habe den Einstellervertrag für mein Pferd fristgemäß zum 30.09.2015 gekündigt. Nun hat allerdings ein unzumutbarer Zustand ergeben , dass ich mein Pferd bereits zum 31.07.2015 umgestallt habe. Die Boxenmiete betrug 350,--€ und für die Leerbox zahle ich nun 275,-- € !!!! Nun ist die Box bereits genau seit dem 01.08.2015 weitervermietet worden, d. h. es steht ein Pferd in der Box (Fotos beweisen es), für die ich bereits 275,-- € zahle.
Darf ich die Zahlung einstellen?

Vielen Dank für eine Stellungnahme.

Einsatz editiert am 04.08.2015 21:09:23

4. August 2015 | 21:43

Antwort

von


(2928)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie die Zahlungen einstellen können, da hier § 537 II BGB zu Ihren Gunsten eingreifen wird.


Nach dieser Vorschrift sind Sie als Mieterin nicht zu Mietzahlungen verpflichtet, solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, Ihnen überhaupt den Gebrauch zu gewähren.


Da Sie aufgrund der Weitervermietung Ihr Pferd selbst dann nicht einstellen könnten, wenn Sie es wollten, wird Ihnen der mögliche Gebrauch eben nicht gewährleistet; dann entfdällt nach der oben genannten Vorschrift die Verpflichtung zur Mietzahlung.


Allerdings sind Sie beweispflichtig; ob die Fotos ausreichen, kann so nicht beurteilt werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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