Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wohnsitz in Australien und arbeite als Freelancer in Deutschland

8. Juli 2011 21:31 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marlies Zerban

Hallo,

habe einen etwas komplizierten Fall.
Seit 2001 habe ich meinen Wohnsitz in Australien und arbeite als Freelancer in D. In den ersten 5 Jahren wurde ich mit 10 % bestuert, was aber dann revidiert wurde und ich nun dies in Australien zum normalen Steuersatz nachzahlen muss.

Wie ist denn die genaue Rechtslage dazu ? Ich bin manchmal mehr wie 180 Tage in D gewesen und manchmal weinger.

würde im Prinzip gerne wieder die 10 % bezahlen in Deutschland.

Ist dies möglich ?

MfG
A.Kiefer

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Auf Grund Ihrer knappen Sachverhaltsschilderung ist es mir nur möglich, die Grundsätze der Besteuerung hier darzulegen. Eine verbindliche Beratung ist mir nach Vorlage weiterer Unterlagen möglich.

Eine pausche Steuerregelung, dass Sie 10 % zahlen, existiert in Deutschland nicht. Wahrscheinlich hat sich bei der Veranlagung diese Relation zwischen Einkünften und Einkommensteuer so ergeben.

Die Besteuerung in Deutschland hängt davon ab, ob Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben oder nicht. Falls Sie hier eine Wohnung (ein Ein-Zimmer-Appartment reicht aus) anmieten während Ihres Aufenthaltes, haben Sie einen Wohnsitz inne und sind damit unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie die Einkünfte, die Sie in Deutschland verdienen, auch hier versteuern müssen.

Ob hier wegen der längeren Dauer Ihres Aufenthalts das Finanzamt von einem "gewöhnlichen Aufenthalt" ausgeht, dürfte sich aus Ihren Unterlagen ergeben.

Halten Sie sich hier lediglich im Rahmen von Dienstreisen von Australien aus auf und haben hier kein eigenes Büro, liegt hier keine Betriebstätte vor. Dann versteuern Sie die Einkünfte nur in Australien. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht genau hervor.


Um Ihre steuerliche Situation umfassend zu überprüfen, empfehle ich Ihnen, hier eine Direktanfrage zu stellen. Dabei ist es Ihnen auch möglich mit mir in Dialog zu treten und die Besonderheiten Ihres Falles abschließend zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER