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Wohnrecht übertragen

| 3. Dezember 2023 10:08 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Morgen, ich hätte folgende Frage:
Meine Mutter hat in ihrem Haus lebenslanges, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Das Haus wurde mir 2014 notariell überschrieben. Gestern ist sie aus freiem Willen aus dem Haus ausgezogen. Der Auszug wurde durch meine Schwester organisiert. Ich wurde vorgestern von meiner Schwester per WhatsApp über den Auszug informiert. Sie schrieb mir das meine Mutter weiter vom Hausrecht Gebrauch macht und meine Schwester nun bis zur vollständigen Abwicklung im Haus das Wohnrecht nutzt. Meine Mutter selbst ist bereits in der neuen Wohnung. Kann meine Schwester nun weitere Tage in dem Haus verbringen? Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

3. Dezember 2023 | 12:28

Antwort

von


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Guten Morgen,

das lebenslange Wohnrecht Ihrer Mutter ist personengebunden und nicht übertragbar. Das bedeutet, dass nur Ihre Mutter das Recht hat, das Haus zu bewohnen. Ihre Schwester hat kein Recht, das Haus zu nutzen, es sei denn, sie hat eine separate Vereinbarung mit Ihnen als Eigentümer des Hauses. Wenn Ihre Mutter das Haus dauerhaft verlassen hat und nicht beabsichtigt, zurückzukehren, könnte argumentiert werden, dass sie ihr Wohnrecht aufgegeben hat. In diesem Fall könnten Sie als Eigentümer des Hauses entscheiden, wer das Haus nutzen darf.

Ihre Schwester hat danach keinen Anspruch darauf die Räume nach dem Auszug Ihrer Mutter zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Bewertung des Fragestellers 5. Dezember 2023 | 15:49

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