Guten Morgen,
das lebenslange Wohnrecht Ihrer Mutter ist personengebunden und nicht übertragbar. Das bedeutet, dass nur Ihre Mutter das Recht hat, das Haus zu bewohnen. Ihre Schwester hat kein Recht, das Haus zu nutzen, es sei denn, sie hat eine separate Vereinbarung mit Ihnen als Eigentümer des Hauses. Wenn Ihre Mutter das Haus dauerhaft verlassen hat und nicht beabsichtigt, zurückzukehren, könnte argumentiert werden, dass sie ihr Wohnrecht aufgegeben hat. In diesem Fall könnten Sie als Eigentümer des Hauses entscheiden, wer das Haus nutzen darf.
Ihre Schwester hat danach keinen Anspruch darauf die Räume nach dem Auszug Ihrer Mutter zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
3. Dezember 2023
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12:28
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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