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Wohnrecht / Jobcenter

| 11. Oktober 2018 10:11 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Wohnrecht / Jobcenter
Ich möchte meinem Bruder ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch von meinem Zweifamilienhaus (eine Wohnung bewohne ich, eine Wohnung ist vermietet) Eintragen lassen.

1. Muss Mein Bruder in dem Haus wohnen?
2. Es ist ein Darlehn im Grundbuch eingetragen. Muss die Bank der Wohnrechtseintragung zustimmen?
3. Muss mein Bruder für das Wohnrecht Steuern zahlen auch wenn er dort noch nicht Wohnt?
4. Oder erst ab dem Tag an dem er dort wohnt.

Vor zwei Jahren musste ich für zwei Monate Arbeitslosengeld 2 beantragen. Das wurde mir aber nur als Darlehn gewehrt da ich das Zweifamilienhaus habe. Ich sollte das Haus bzw. die vermietete Wohnung verkaufen.

4. Wenn ich jetzt das Wohnrecht für meinen Bruder eingetragen habe, kann dann das Jobcenter immer noch eine Verwertung verlangen? Weil mein Bruder noch nicht dort Wohnt.
5. Worauf muss ich achten ?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Muss Mein Bruder in dem Haus wohnen?

Nein.

2. Es ist ein Darlehn im Grundbuch eingetragen. Muss die Bank der Wohnrechtseintragung zustimmen?

Nein, wenn das Hausgrundstück allerdings zwangsversteigert würde, ist das Wohnrecht gegenüber dem Darlehen nachrangig.

3. Muss mein Bruder für das Wohnrecht Steuern zahlen auch wenn er dort noch nicht Wohnt?

Wenn das Wohnrecht den Wert von 20.000,00 € übersteigt, muß Ihr Bruder Schenkungssteuer zahlen. Der Wert des Wohnrechts wird bestimmt durch ortsübliche Miete und das Lebensalter Ihres Bruders.

4. Oder erst ab dem Tag an dem er dort wohnt.

Nein.


4. Wenn ich jetzt das Wohnrecht für meinen Bruder eingetragen habe, kann dann das Jobcenter immer noch eine Verwertung verlangen? Weil mein Bruder noch nicht dort Wohnt.

Wenn Sie wieder Arbeitslosengeld 2 beantragen, könnte das Jobcenter wegen des Wohnrechts Ihres Bruders nicht mehr die Verwertung der vermieteten Wohnung verlangen.

5. Worauf muss ich achten ?

Die Verschenkung des Wohnrechts an Ihren Bruder wird als unwirtschaftliches Verhalten anzusehen sein und gem. § 31a Abs. 1 SGB II eine Minderung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 zur Folge haben.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 12. Oktober 2018 | 16:31

Wenn ich das Wohnrecht durch einen Notar ins Grundbuch eintragen lasse. Wer meldet das dem Finanzamt ?
Der Notar ?, oder das Amtsgericht was die eintragung vornimmt ?., muss ich oder mein B ruder das dem Finanzamt melden ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Oktober 2018 | 16:41

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

der Notar ist verpflichtet, die Schenkung dem Finanzamt zu melden (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG ). Ihr Bruder muß erst aktiv werden, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. Oktober 2018 | 11:42

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