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Unterhaltsrückforderungen Jobcenter

6. Juni 2024 14:38 |
Preis: 40,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Hallo zusammen,

weil sich der Kindsvater partout weigert meinem Kind (1 Jahr) Kindesunterhalt und mir Betreuungsunterhalt zu zahlen stehen wir kurz davor ihn mit meiner Anwältin auf Unterhaltszahlung zu verklagen.

Berechnete Unterhaltszahlungen:
Kindesunterhalt: 682€
Betreuungsunterhalt: 2200€

Streitwert ca. 37.000€ - und ich muss natürlich meinen Anteil + Gerichtskosten vorstrecken.

Ich habe große Angst, dass der Kindsvater trotz erfolgreichem Urteil nicht zahlt und eventuell auch seinen Job aufgrund seiner Kokainabhängigkeit verliert. Er ist kein Vermögen bei ihm vorhanden.

Aktuell belaufen sich die Unterhaltsrückstände bei 10.000€. Ich erfülle die Voraussetzung für Prozesskostenhilfe mit ca. 40.000€ Vermögen nicht. Aber ich habe Anspruch auf Bürgergeld! Nach der Berechnung vom Jobcenter werden wir 2700€ im ersten Jahr erhalten. Der Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt liegt über dem monatl. Bedarf nach Sozialhilfegesetz.

Meine Fragen:

(1) Was passiert mit den Unterhaltsrückforderungen? Wenn wir erst ab dem 1.07 Bürgergeld erhalten (Start Leistungszeitraum) und diese…

(a) im Leistungszeitraum zurückerhalten?

(b) nach dem Leistungszeitraum von einem Jahr zurückerhalten und ich kein Bürgergeld mehr beziehe.

Ich bedanke mich jetzt schon für sachlich kompetente Antworten! Es ist für mich natürlich sehr belastend eine Klage vorzufinanzieren und am Ende stehe ich nur mit Mehrkosten da.

6. Juni 2024 | 16:32

Antwort

von


(950)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:


Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass nach meinen rudimentären familienrechtlichen Kenntnissen Unterhalt bei vorhandener Leistungsfähigkeit keine "Kann-Leistung" ist, sondern nach § 170 StGB strafbewehrt. Zudem droht bei Nichteinforderung ggf. schon nach einem Jahr die Verwirkung des Anspruchs, was man in Einzelfall beachten sollte.

Dies vorausgeschickt, nun zu Ihren Fragen:


Frage 1:
"Was passiert mit den Unterhaltsrückforderungen? Wenn wir erst ab dem 1.07 Bürgergeld erhalten (Start Leistungszeitraum) und diese … im Leistungszeitraum zurückerhalten?"

Dann werden Sie diesen Geldzufluss anzeigen müssen, mit der Folge, dass das Kind dann wohl ab dem Monat des Zahlungszuflusses nicht mehr bedürftig sein wird.


Frage 2:
"nach dem Leistungszeitraum von einem Jahr zurückerhalten und ich kein Bürgergeld mehr beziehe."

Das wäre für Sie der Idealfall, da Sie nach dem Leistungsbezug gegenüber dem Jobcenter keinerlei Verpflichtungen mehr haben,


Weitere Einzelheiten können Sie einsehen z.B. unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-33_ba032845.pdf



Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

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