Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wohnhaus mit zwei Wohnungen, baulich getrennt an drei Parteien vermieten.

15. Februar 2025 15:49 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,

ich besitze ein Haus mit zwei Wohnungen. Laut Bebauungsplan sind in dem Baugebiet zwei Parteien zulässig. Die getrennte Wohnung befindet sich im OG links. Die zweite Wohneinheit befindet sich im EG und OG rechts. Baulich ist das OG rechts jedoch vollständig eigenständig (eigene Wohnungstür, separate Klingel, eigene Strom- und Wasserzähler). Wir wollen die Wohnung OG rechts/ EG an zwei Parteien vermieten (also insgesamt Vermietung an drei Parteien), obwohl OG rechts/ EG baurechtlich zusammengehören. Wir wollen dies über einen WG-Mietvertrag lösen.
Ist das so rechtssicher umzusetzen? Falls nein, gibt es eine bessere Lösung?

Mit freundlichen Grüßen

15. Februar 2025 | 17:40

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie es als WG vermieten, mit einem einheitlichen Mietvertrag, ist das grundsätzlich rechtssicher. Wenn Sie absolute Sicherheit haben wollen, können Sie vorher bei dem Bauamt um Klärung und Mitteilung von deren Rechtssicht bitten, daran ist das Amt dann gebunden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 16. Februar 2025 | 10:52

Guten Tag Herr Weber,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Was genau bedeutet "einheitlicher Mietvertrag"? Wir wolllen mit beiden Parteien je einen eigenen Mietvertrag abschließen, in denen jeweils die entsprechenden Anteile der Wohnung einzeln aufgeführt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Februar 2025 | 00:29

Sehr geehrter Ratsuchender,

danke für die Klarstellung.

Zwei getrennte Mietverträge sind da deutlich riskanter, da es dann auch zwei voneinander unabhängige Mietverhältnisse sind. Dann läßt sich kaum noch argumentieren, dass die beiden getrennten Mietverhältnisse eine Partei sind.

Ich empfehle, einen örtlichen Anwalt einzuschalten, der den Fall vollständig prüft und es mit dem Bauamt abklärt.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER