Sehr geehrter Ratsuchender,
Zahlungen des Kunden ohne sogenannte Tilgungsbestimmung werden auf die ältesten Forderungen verrechnet und zwar solange, bis diese vollständig erloschen sind. Sind die Forderungen gleich alt, erfolgt die VErteilung prozentual.
Sollten bereits Verfahrenskosten für eine Titulierung entstanden sein, erfolgt die Verrechnung zunächst auf diese KOsten, dann auf entstandene Zinsen, dann auf die Hauptforderung.
Die dem Kunden erteilte oder zu erteilende Gutschrift wird genauso behandelt.
Ich hoffe, Ihnen einstweilen geholfen zu haben, ggf. können Sie mich auch gerne anmailen.
MFG S. Schneider (Rechtsanwältin)
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