Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihre neue Anschrift allen Vertragspartnern mitteilen. Für eine nur vorübergehende Abwesenheit halte ich dies kaum für machbar, weil Sie dann alle Geschäftspartner stets darüber informieren müssten, wann Sie wo zu erreichen sind. Ein ständiger Wechsel der Rechnungsanschriften mehrmals im Jahr dürfte den Vertragspartnern auch kaum zuzumuten sein.
Ggf. können Sie mit Ihren Vertragspartnern absprechen, dass Rechnungen und ähnliches per Mail versandt werden, damit Sie kurzfristig Kenntnis nehmen können.
Eine praktische Lösung wäre aus meiner Sicht die Einrichtung eines Nachsendeauftrages, der eine Weiterleitung der Post an Ihren Aufenthaltsort sicherstellt.
Eine andere Option wäre, eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Durchsicht und ggf. Weiterleitung der Post zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
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Diese Antwort ist vom 25.03.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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