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| 6. Mai 2009 21:46 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
ich bin im Okt. 2005 aus meiner damaligen ETW ausgezogen. Der Verkauf fand im Feb. 2006 statt, die neue Eigentümerin hat die Wohnung aber bereits ab Ende Oktober renoviert und alleine genutzt.
2007 bekam ich dann eine Hausgeldabrechnung für den Zeitraum bis zum Verkauf.
Da ich die Wohnung ja schon längst nicht mehr bewohnte, habe ich nicht gezahlt. Jetzt, also nach über 3 Jahren nach dem Auszug, wurde ich von dem Verwalter aufgefordert, das fehlende Hausgeld zu überweisen.

Wie sind die Verjährungsfristen?

6. Mai 2009 | 22:02

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Hausgeldansprüche verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren, wobei in Ihrem Fall die Verjährung mit dem Ablauf des 31.12.2006 beginnt und somit Verjährung noch nicht eingetreten ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Bewertung des Fragestellers 9. Mai 2009 | 13:42

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