Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wie gehe ich gegen eine Bank vor, die mutmaßlich mein Geld veruntreut hat?

| 13. Februar 2025 10:50 |
Preis: 110,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Hausbank A wurde von einer anderen Bank B übernommen. Aus diesem Grund habe ich das Konto bei A gekündigt, eine Kontowechselhilfe beantragt und ein Konto bei der Bank C eröffnet. Nach einiger Zeit erhielt ich eine Bestätigung der Kündigung. Mit diesem Schreiben war das Konto auf null gesetzt worden, und so entstand für mich der Eindruck, alles sei abgewickelt.
Einen Monat später bekam ich einen Kontoauszug, aus dem hervorging, dass das Konto immer noch aktiv war, Aufträge daraus bedient und versehentliche Eingänge verbucht wurden.
Ich beschwerte mich telefonisch und schriftlich bei Bank B, und nach einiger Zeit bekam ich eine neuerliche Bestätigung der Kontolöschung. Dazu bekam ich einen Kontoauszug, auf dem zu sehen ist, dass Bank B bei meiner neuen Bank C mehrere hundert Euro auf das alte Konto transferierte, um das Konto auszugleichen. In Summe kamen mir auf diese Weise knapp 1.700 Euro abhanden.

Die Bank B gesteht aber den Fehler ein, weigert sich aber, alle Posten rückabzuwickeln und mir das Geld zu überweisen.
Ich hingegen werfe der Bank B einen unzulässigen Eingriff in meine Finanzautonomie und eine Veruntreuung meiner Gelder vor.

Frage: Was kann ich gegen die Bank B tun, wie gehe erfolgversprechend ich vor, und welche Fristen sind zu beachten?

.

13. Februar 2025 | 11:26

Antwort

von


(100)
Paul-Sorge-Str. 4 c
22459 Hamburg
Tel: 040-22862199-0
Web: https://www.ra-riemann.de/
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ihr Fall wirft einige rechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf das Bankvertragsrecht, das Zahlungsdiensterecht und mögliche Schadensersatzansprüche. Nach Ihrer Schilderung scheint Bank B grob fehlerhaft gehandelt zu haben. Ich werde die rechtlichen Möglichkeiten erläutern und eine strategische Vorgehensweise empfehlen.

1. Rechtliche Grundlagen
Die Bank B ist in mehrfacher Hinsicht in der Pflicht:

Kündigungsrecht und Vertragsbeendigung (§ 675h BGB)

Sobald ein Kunde sein Konto wirksam gekündigt hat, darf die Bank keine weiteren Zahlungsvorgänge mehr vornehmen.
Die Bestätigung der Kündigung durch die Bank B bedeutet, dass der Vertrag beendet war. Alle nachträglichen Belastungen oder Umbuchungen dürften daher rechtswidrig sein.
Pflicht zur ordnungsgemäßen Abwicklung und Sorgfaltspflicht (§ 280 BGB i.V.m. § 675c ff. BGB)

Banken sind verpflichtet, Kontoschließungen ordnungsgemäß durchzuführen und nachträgliche Abbuchungen zu verhindern.
Der unberechtigte Eingriff in Ihre Vermögensverhältnisse könnte einen Schadensersatzanspruch begründen.
Unzulässige Zahlungen ohne Auftrag des Kunden (§ 675u BGB, § 675f BGB)

Die Bank B hat ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung Gelder von Ihrer neuen Bank C transferiert.
Solche Transaktionen ohne Einwilligung sind unzulässig. Ein Kunde muss einer Zahlung ausdrücklich zustimmen oder einen Dauerauftrag/Zahlungsauftrag erteilen.
Rückbuchungsrecht nach SEPA-Regelungen (Art. 5 SEPA-Verordnung 260/2012, § 675x BGB)

Unautorisierte Überweisungen oder Lastschriften können grundsätzlich innerhalb von 13 Monaten nach Belastung zurückverlangt werden.

2. Mögliche Ansprüche gegen Bank B
Nach meiner Einschätzung haben Sie gegen Bank B folgende Ansprüche:

Herausgabeanspruch wegen unberechtigter Bereicherung (§ 812 BGB)

Falls die Bank B Ihr Geld ohne Ihre Zustimmung transferiert hat, können Sie es als „ungerechtfertigte Bereicherung" zurückfordern.
Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB, § 675c BGB)

Die fehlerhafte Kontoführung und der ungerechtfertigte Eingriff in Ihre Finanzautonomie begründen einen möglichen Schadensersatzanspruch.
Rückforderungsrecht aus Zahlungsdiensterecht (§ 675u, § 675f BGB)

Zahlungen, die ohne Ihre Einwilligung erfolgt sind, müssen von der Bank rückgängig gemacht werden.

3. Strategische Vorgehensweise
Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:

A) Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung (Frist: 10 Tage)
Verlangen Sie schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) von der Bank B die vollständige Rückabwicklung aller unautorisierten Zahlungen.
Setzen Sie eine Frist von 10 Tagen und berufen Sie sich auf:
Ihre Kündigung und deren Bestätigung durch Bank B.
Die unautorisierten Transaktionen, die ohne Ihre Zustimmung erfolgt sind.
Ihre Rechte nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung), § 280 BGB (Schadensersatz) und § 675u BGB (Rückbuchungsrecht).

Musterschreiben (Kurzfassung):

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie auf, mir den Betrag von [1.700 EUR] bis spätestens [Frist: 14 Tage] auf mein Konto bei Bank C [IBAN] zu überweisen.
Da Sie mein Konto bereits bestätigt gekündigt hatten, waren die nachfolgenden Zahlungsvorgänge unrechtmäßig. Ich mache daher meine Ansprüche nach § 812 BGB, § 675u BGB und § 280 BGB geltend.
Sollten Sie nicht fristgerecht zahlen, werde ich rechtliche Schritte einleiten und eine Beschwerde bei der BaFin sowie der Schlichtungsstelle der Banken einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

B) Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Falls die Bank nicht reagiert oder ablehnt, reichen Sie eine Beschwerde bei der BaFin ein.

BaFin-Beschwerdeformular: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStellen/Beschwerden/beschwerden_node.html
Die BaFin kann die Bank zur Stellungnahme zwingen und ggf. Sanktionen verhängen.

C) Schlichtungsverfahren bei der Banken-Schlichtungsstelle
Falls die BaFin nicht sofort reagiert oder Ihnen nicht hilft, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Bankenverbandes wenden:

Kostenloses Schlichtungsverfahren
Verbindliche Entscheidungen für die Bank, falls diese Mitglied ist
Je nach Bank müssen Sie sich an die Schlichtungsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) oder an die Schlichtungsstelle der jeweiligen Sparkassen oder Genossenschaftsbanken wenden.

Kontakt für Privatbanken:
www.bankenverband.de/service/beschwerde-und-schlichtung/

D) Rechtliche Schritte (Mahnbescheid oder Klage)
Falls die Bank trotz aller Maßnahmen nicht zahlt, bleibt die Möglichkeit:

Mahnbescheid über das Amtsgericht beantragen (kostengünstig und schnell).
Online-Antrag: https://www.online-mahnantrag.de/
Zivilklage auf Rückzahlung beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes.
Bei einem Streitwert bis 5.000 EUR ist das Amtsgericht zuständig.
Sie können den Anspruch nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 280 BGB (Schadensersatz) begründen.

4. Fristen beachten
SEPA-Rückbuchungsfrist: 13 Monate nach Belastung (§ 675x BGB).
Verjährung von Zahlungsansprüchen: 3 Jahre (§ 195 BGB).
Schadensersatzansprüche: 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens (§ 199 BGB).

Fazit: Erfolgsaussichten
Sie haben sehr gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen. Die Bank B hat grob fehlerhaft gehandelt und Verstöße gegen das Bankvertragsrecht, Zahlungsdiensterecht und allgemeines Zivilrecht begangen.

Schriftlich eine 10-tägige Frist zur Rückzahlung setzen.
Beschwerde bei der BaFin und der Schlichtungsstelle einreichen.
Falls keine Einigung erzielt wird, Mahnbescheid oder Klage einreichen.
Sollte die Bank sich weiterhin weigern, empfehle ich, einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuzuziehen, um den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Hagen Riemann
(Rechtsanwalt)


Bewertung des Fragestellers 13. Februar 2025 | 12:23

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Sehr geehrter Herr Riemann,
herzlichen Dank für die schnelle und sehr ausführliche Antwort, inklusive der Rechtsnormen und der Vorgehensweise.
Das war meine erste Anfrage in dem Portal und ich bin begeistert.
Sollte es in meinem Fall zu einem Rechtsstreit kommen, würde ich mich freuen, wenn Sie mich vertreten würden.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Vielen Dank für Ihre Bewertung. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Hagen Riemann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. Februar 2025
5/5,0

Sehr geehrter Herr Riemann,
herzlichen Dank für die schnelle und sehr ausführliche Antwort, inklusive der Rechtsnormen und der Vorgehensweise.
Das war meine erste Anfrage in dem Portal und ich bin begeistert.
Sollte es in meinem Fall zu einem Rechtsstreit kommen, würde ich mich freuen, wenn Sie mich vertreten würden.


ANTWORT VON

(100)

Paul-Sorge-Str. 4 c
22459 Hamburg
Tel: 040-22862199-0
Web: https://www.ra-riemann.de/
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Wettbewerbsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Internationales Recht, Vertragsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Erbrecht, Ausländerrecht, Miet- und Pachtrecht