Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn der Vermieter bestreitet, die E-Mail erhalten zu haben, werden Sie das Gegenteil nicht nachweisen können. Die Zustellung per E-Mail ist also nicht rechtsicher für die Tatsache, dass sie auch tatsächlich der Gegenseite zugegangen ist. Dass die E-Mail nicht zurückgegangen ist, besagt gar nichts.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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Ich glaube, hier liegt ein Verständnisproblem vor. Wahrscheinlich durch falsche Formulierung meinerseits bzw. dem fehlenden Wort "auch"vor dem Wort "rechtssicher".
Mir geht es darum, ob ich die weitere Kommunikation nach einem Widerspruch per E-Mail führen kann.
Selbstverständlich können Sie die weitere Kommunikation mit Ihrem Vermieter per E-Mail führen.
Allerdings werden Sie den Zugang nicht nachweisen können, wenn der Vermieter bestreitet, eine E-Mail erhalten zu haben. Dies ist das grundsätzliche Problem bei der Kommunikation per E-Mail.