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Widerspruch Nebenkostenabrechnung weitere Kommunikation mit Vermieter

| 14. Juni 2025 13:52 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


15:03

Guten Tag,

ich habe Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnug meines Vermieters erhoben.
Mein Vermieter antwortete mir per Brief, den er vor meine Wohnungstür legte.
Er misstraut der Post und möchte, dass ich meine Antwort einfach in seinen Briefkasten werfe ("Aber nicht über einen eingeschriebenen Brief, sondern einen unfrankierten Brief im Briefkasten. Ich vertraue einem persönlichen Brief, über Briefkasten zugestellt, mehr als den Leistungen der Post").

Mein Widerspruch erfolgte per Einschreiben mit Rückschein. Kann ich die weitere Kommunikation mit dem Vermieter per E-Mail führen? Das erscheint mir rechtssicherer als ein Einwurf in den Briefkasten ohne Nachweis ob mein Vermieter den Brief tatsächlich erhalten hat.

Falls es für die Beantwortung wichtig ist: Wir wohnen nicht im selben Haus.


Vielen Dank im Voraus.


14. Juni 2025 | 14:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn der Vermieter bestreitet, die E-Mail erhalten zu haben, werden Sie das Gegenteil nicht nachweisen können. Die Zustellung per E-Mail ist also nicht rechtsicher für die Tatsache, dass sie auch tatsächlich der Gegenseite zugegangen ist. Dass die E-Mail nicht zurückgegangen ist, besagt gar nichts.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa


Rückfrage vom Fragesteller 14. Juni 2025 | 14:56

Ich glaube, hier liegt ein Verständnisproblem vor. Wahrscheinlich durch falsche Formulierung meinerseits bzw. dem fehlenden Wort "auch"vor dem Wort "rechtssicher".
Mir geht es darum, ob ich die weitere Kommunikation nach einem Widerspruch per E-Mail führen kann.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juni 2025 | 15:03

Selbstverständlich können Sie die weitere Kommunikation mit Ihrem Vermieter per E-Mail führen.
Allerdings werden Sie den Zugang nicht nachweisen können, wenn der Vermieter bestreitet, eine E-Mail erhalten zu haben. Dies ist das grundsätzliche Problem bei der Kommunikation per E-Mail.

Bewertung des Fragestellers 14. Juni 2025 | 15:28

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