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Widerspruch Elterngeldbescheid

14. Januar 2009 17:19 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


10:32

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin selbstständige Unternehmerin und habe für die 12 Monate September 2007 bis August 2008 Elterngeld für meinen ersten Sohn beantragt.

Im vorläufigen Festsetzungsbescheid ergab dies eine monatliche Zahlung von € 1.601,52.

Ich habe nun im für die endgültige Festsetzung ausschlaggebenden Zeitraum in den Monaten September bis Dezember 2007 und April, Mai und August 2008, also 7 Monate lang, negatives Einkommen erzielt.

In den übrigen 5 Monaten war mein Einkommen allerdings so hoch, dass ich auf den Mindestsatz des Elterngelds von € 300.- zurück gestuft worden bin.

Hätte ich also nur für die ersten 4 Monate nach der Geburt Elterngeld beantragt anstatt für 12 Monate, hätte ich doppelt soviel erhalten wie jetzt.

Ich habe gegen diesen endgültigen Bescheid vom 04.11.08 am 20.11.08 Widerspruch eingelegt.

Meine Fragen:

Kann ich im Widerspruchsverfahren noch den Kindergeldantrag für die Monate zurücknehmen, in denen ich positive Einkünfte erzielt habe ? Dies würde dazu führen, dass ich für 7 Monate den Höchstsatz und für die übrigen Monate nichts erhielte.

Oder ist eine Antragsrücknahme zumindestfür die 8 Monate nach dem Dezember 2007 möglich, um das volle Elterngeld für die ersten 4 Monate zu erhalten ?

Kann eine Antragsrücknahme dazu führen, dass ich den Mindestsatz von € 300.-für die Monate der Antragsrücknahme zurück zahlen muss, obwohl nicht der durch die Antragsrücknahme gewünschte Erfolg der Gewährung des Höchstsatzeserzielt wird, ich also schlechter als jetzt gestellt wäre ?

Ist die Widerspruchsbegründung bereits verspätet oder gibt es eine andere (gerichtliche oder vorzugsweise außergerichtliche) Möglichkeit, den Bescheid anzugreifen.



Vielen Dank


14. Januar 2009 | 18:45

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Vorbehaltlich einer an dieser Stelle nicht möglichen Prüfung des Ausgangsbescheides teile ich Ihnen mit, dass Sie Ihren Antrag auch im Widerspruchsverfahren noch (teilweise) zurück nehmen können. Haben Sie dann aber wiederum für einzelne Monate Leistungen zuviel oder zu Unrecht erhalten, so müssen Sie diese erstatten, bzw. diese würden mit einer Nachzahlung verrechnet werden.

Wenden Sie sich gegen einen belastenden Bescheid, so haben Sie zwingend zur Wahrung Ihrer Rechte Widerspruch einzulegen. Dieser braucht nicht begründet werden. Gleichwohl empfiehlt sich dies. Spätestens bei Beschreitung des Klagewegs sind Sie verpflichtet, eine Begründung vorzunehmen.

Gerne biete ich Ihnen an, den Bescheid unter Berücksichtigung Ihrer Darstellung auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Weitere Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht. Ansonsten hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


Rückfrage vom Fragesteller 15. Januar 2009 | 08:30

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

wenn ich Ihre Antwort bei "frag einen anwalt" richtig verstanden habe, kann ich im Widerspruchsverfahren meinen Elterngeldantrag isoliert und rückwirkend für die einzelnen Monate zurück nehmen, in denen ich positive Einkünfte erzielt habe.

Für diese 5 Monate müßte ich dann zwar den mir bewilligten Mindestsatz von € 300.- zurückzahlen. Die anderen Monate würden dann aber ebenfalls aufgrund der Antragsrücknahme von der Elterngeldstelle neu berechnet ? Ich müßte dann für die 7 Monate, in
denen ich negative Einkünfte erzielt habe, jeweils den Höchstsatz von € 1.800.- bekommen.

Ich müßte also einen Saldo von € 11.100.- von der Elterngeldstelle erhalten.( 7 x€ 1.800.- abzgl. 5 x € 300.-).

Kann das sein ? Kann ich tatsächlich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens den Elterngeldantrag für einzelne Monate zurücknehmen ?Ich kann mir schwer
vorstellen, dass eine Behörde freiwillig diesen Betrag bei dieser
Vorgehensweise auszahlt.

Ich würde Ihnen den endgültigen Festsetzungsbescheid über das
Elterngeld, sowie das Bestätigungsschreiben betreffend den Widerspruch heute im Laufe des Tages per Fax übersenden.

Sie hatten freundlicherweise eine kostenlose Prüfung dieses Bescheides angeboten.

Vielen Dank und Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Januar 2009 | 10:32

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich sehe der Übersendung des Bescheides entgegen und werde mich dann alsbald mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

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