Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Widerruf - Fernabsetzgesetz - Vorher Austausch der Ware

18. Mai 2010 12:23 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Temuri Kakachia

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu dem folgenden Sachverhalt:

Am 07.02.2010 bestellt der Käufer über das Internet beheizte Handschuhe (lt. AGB 14 Tage Widerrufsrecht ab Artikelerhalt)

Der Käufer erhält den Artikel am 12.02.2010

Am 21.02.2010 bittet der Käufer um einen Umtausch des Artikels (falsche Gräße bestellt). Wortlaut: "Könnten wir, bevor wir das Packet umtauschen, den Handschuh in Größe 8 mal testen? Vielleicht dass Sie uns einfach nur die Handschuhe in dieser Größe zuschicken."

Nach der Rücksendeung des ursprünglichen Artikel wird der neue Artikel am 12.03.2010 dem Käufer zugestellt.

Am 16.03.2010 wird diese Artikel aber an den Käufer zurückgeschickt, mit der Bitte um Stornierung der Bestellung und Rücküberweisung.

Meine Frage: Wird das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz durch eine erneute Zusendung eines anderen Artikels erneuert oder nicht. Ist ein Widerruf am 16.03.2010 bei einem 14-tägigen Widerufsrecht gültig, obwohl der ursprüngliche Artikel dem Käufer am 12.02.2010 zugestellt worden ist?

Vielen Dank im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1. In Ihrem Fall laufen 2 verschiedene Fristen für zwei verschiedene Sachen. Für die Lieferung vom 12.02.2010 beginnt die Widerrufsfrist am 13.02.2010 (§ 187 BGB ) und endet am 26.02.2010. 0.00 Uhr (§ 188 BGB ). Sie haben erwähnt, dass Sie die zweite Handschuhe erst nach der Rücksendung der ersten erhalten haben. Gem.: § 355 I, S. 2 BGB kann der Widerruf auch durch die Rücksendung der Ware erklärt werden. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Wenn in Ihrem Fall also die Rücksendung der ersten Lieferung rechtzeitig erfolgt ist ( bis zum 26.02.2010. 0.00 Uhr), so haben Sie den Widerruf für die erste Handschuhe rechzeitig erklärt.

2. Durch die Zusendung einer zweiten Handschuhe wird die Widerrufsfrist für die erste Handschuhe nicht erneuert. Unabhängig der zweiten Lieferung ist also die Widerrufsfrist für die erste Handschuhe am 26.02.2010. 0.00 Uhr abgelaufen (Es sei denn, die Rücksendung rechzeitig). Ihr Widerruf vom 16.03.2010 galt also nur für die zweite Handschuhe. Der Widerruf erfolgte auch rechtzeitig (Beginn 13. 03.2010; Ende 26.03.2010).

Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion "Direktanfrage" in Anspruch nehmen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:

T. Kakachia
-Rechtsanwalt-

______________________________________________________

Temuri Kakachia
Anwaltskanzlei

Tel: 07621/5107959
Fax: 07621/5107962

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER