Guten Tag,
offenbar haben Sie den zweiten Vertrag im Namen Ihres Schwiegervaters geschlossen.
Falls Ihr Schwiegervater Ihnen keine ausdrückliche Vollmacht erteilt hat, kann er die Bestellung zurückweisen. Eine Bitte, mal nach dem Stand eines Vertrages nachzufragen, ist nicht gleichbedeutend mit der Vollmacht, ggf einen anderen Vertrag abzuschließen.
Nach § 177 BGB ist ein Vertrag, der ohne Vollmacht geschlossen wurde, schwebend unwirksam, bis er von dem Vertretenen genehmigt wird. Ihr Schwiegervater sollte gegenüber o2 ausdrücklich erklären, dass er die Genehmigung verweigert.
Wenn doch eine wirksame Bevollmächtigung vorlag, und da der Vertrag telefonisch und nicht im Geschäft abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. Hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Ihr Schwiegervater hat den Widerruf am 16.12.2024 erklärt, was nach Ihrer Schilderung innerhalb der Frist gewesen sein dürfte. Sollte o2 den Widerruf ablehnen, könnte dies auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung beruhen. Ihr Schwiegervater kann auf den fristgerechten Widerruf pochen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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