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Widerruf Bestellung o2 Mobil- und Festnetzanschluss

| 14. Januar 2025 11:46 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Worum geht es?
Der Telekommunikationsanbieter o2 hat den Widerruf einer Bestellung abgelehnt und besteht auf die Gültigkeit der 24monatigen Vertragsbindung.

Wie kam es dazu?
Am 07.11.2024 hat mein Schwiegervater in seinem o2 Shop vor Ort eine Bestellung für einen Mobilfunk- und Internetvertag abgeschlossen. Der Tarif lautet: "o2 Home S 50" Der Anschluss vom Internet sollte hierbei per Kabel erfolgen.

Nachdem längere Zeit von o2 keine Rückmeldung zum Auftrag kam bat mich mein Schwiegervater bei o2 einmal nachzuhaken wie es um die Bestellung steht.

Am 10.12.2024 kontaktierte ich (der Schwiegersohn) den Kundenservice von o2 und bekam die Nachricht, dass der Anschluss nicht lieferbar sei, wohl aber eine Alternative bestellt werden könnte.

Nach Absprache mit meinem Schwiegervater bestellte ich dann mündlich beim Kundenservice von o2 die Mobil- und Internetanbindung per Funk mit dem Tarif "o2 Mobile Unl. On Demand Online (2024)". Eine Verifizierung meiner Person zur Beauftragung blieb aus. Der Kontakt zu o2 lief infolge über meine email Adresse, jedoch im Namen meines Schwiegervaters.

Am 16.12.2024 erfolgte über meine email Adresse im Namen meines Schwiegervaters der Widerruf zu der Bestellung "o2 Mobile Unl. On Demand Online (2024)". Der Eingang wurde von o2 bestätigt.

Am 19.12.2024 erhielt ich per email eine Zusammenfassung der Vertragskonditionen mit der Überschrift "Ihre Vertragsanpassung".

Am 10.01.2025 erhielt mein Schwiegervater per Post von o2 ein auf den 29.12.2024 datiertes Schreiben mit der Ablehnung des Widerrufs.

Hier nun meine Frage:
Was kann mein Schwiegervater tun, damit er nicht 24 Monate lang die Vertragsgebühren zahlen muss? Anders gefragt: wie kann der Vertrag angefochten und aufgehoben werden?

Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
HS2025

14. Januar 2025 | 13:48

Antwort

von


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Guten Tag,

offenbar haben Sie den zweiten Vertrag im Namen Ihres Schwiegervaters geschlossen.

Falls Ihr Schwiegervater Ihnen keine ausdrückliche Vollmacht erteilt hat, kann er die Bestellung zurückweisen. Eine Bitte, mal nach dem Stand eines Vertrages nachzufragen, ist nicht gleichbedeutend mit der Vollmacht, ggf einen anderen Vertrag abzuschließen.

Nach § 177 BGB ist ein Vertrag, der ohne Vollmacht geschlossen wurde, schwebend unwirksam, bis er von dem Vertretenen genehmigt wird. Ihr Schwiegervater sollte gegenüber o2 ausdrücklich erklären, dass er die Genehmigung verweigert.

Wenn doch eine wirksame Bevollmächtigung vorlag, und da der Vertrag telefonisch und nicht im Geschäft abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. Hier gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Ihr Schwiegervater hat den Widerruf am 16.12.2024 erklärt, was nach Ihrer Schilderung innerhalb der Frist gewesen sein dürfte. Sollte o2 den Widerruf ablehnen, könnte dies auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung beruhen. Ihr Schwiegervater kann auf den fristgerechten Widerruf pochen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 19. Januar 2025 | 22:09

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