vielen Dank für Ihre Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Wir wohnen mit 4 Mietparteien in einer Wohngemeinschaft. Das Girokonto, das ausschließlich dazu dient die Miete sowie fällige Nebenkosten zu zahlen, läuft über meinen Namen. Nun habe ich aber in Absprache mit den anderen Parteien für jeden eine Vollmacht ausgestellt, so dass jeder Zugriff auf das Konto hat, und mit eigener ec-Karte Ein- und Auszahlungen vornehmen kann.
Nun ereignete sich Folgendes; ohne Absprache mit den anderen hat nun einer der Mitbewohner Geld vom Konto entwendet, über 200 Euro insgesamt. Obwohl anhand der Kartennummer klar feststellbar ist, wer es war, streitet diese Person es ab und ist telefonisch nicht mehr erreichbar. Wie kann man weiter vorgehen?
Die Karten wurden selbstverständlich nun gesperrt.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
J.S
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GeldGeld Person
Guten Tag,
da Sie denjenigen ja kennen, der/die das Geld abgehoben hat, haben Sie als Kontoinhaberin einen Anspruch gegen diese Person auf Rückzahlung der 200.- €.
Im Streitfall müssen Sie gerichtlich vorgehen und dann letztlich beweisen, dass die beklagte Person das Geld widerrechtlich abgehoben hat.
Dass die Person telefonisch nicht erreichbar ist, spielt dabei keine Rolle, maßgebend ist die postalische Anschrift.
Die kann im Zweifel beim Einwohnermeldeamt erfragt werden.