Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Mieter ist dazu berechtigt, von dem Vermieter die Behebung von Mängeln an der Mietsache zu verlangen. Wenn der Mieter dem Vermieter hierzu eine angemessene Frist setzt und der Vermieter diese schuldhaft verstreichen lässt, so kann der Mieter den Mangel selbst beheben und die aufgewendeten Kosten in erforderlicher und angemessener Höhe als Schadensersatz vom Vermieter verlangen.
Wenn der ein Mangel jedoch einer sofortigen Behebung bedarf, z.B. weil Gefahr in Verzug besteht oder es zu schwereren Mängeln bei weiteren Zuwarten kommen würde, so darf der Mieter ausnahmsweise den Mangel sofort selbet beheben und vom Vermieter Ersatz verlangen. Rechtsgrundlage sind §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 2 BGB. Eine nur hälftige Beteiligung des Vermieters sieht das Gesetz nicht vor. Wenn die Voraussetzungen der §§ 280, 281 BGB vorliegen, kann und sollte der Mieter Schadensersatz in voller Höhe der erforderlichen und angemessenen Mängelbeseitigungskosten verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Hallo, dankefür die Antwort.
Mein Vermiter ist ein Rechtanwalt und er hat mir diese Nachrichten über das Problema gesendet:
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***Sehr geehrte Frau Mieterin,
Was die Rechnung des Klempners anbelangt, hatte ich Sie um Rückmeldung
gebeten als der von mir vorgeschlagene Klempner nicht kurzfristig
einsatzbereit war. Stattdessen haben Sie selbst die Verstopfung
beseitigen lassen. Ich bezahle keine Verstopfungen, die nicht vom Haus
verursacht sind. Wir haben vergleichbare Verstopfungen in keiner anderen
Wohnung. Daher gehe ich nicht davon aus, dass die Verantwortung bei mir
liegt. Ich bin bereit aus Kulanz die Hälfte der Rechung zu tragen, mehr
nicht. Geben Sie Nachricht, ob Sie damit einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
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Die Frage ist:
Was kann ich dem Vermieter sagen? Sie sagen mir, dass er alle Kosten für die Badewannenreparatur übernehmen muss, was soll ich also dem Vermieter sagen?
Ich habe zwar auf anderem Firma angerufen, aber ich habe eine Woche gewartet, und dieFriam vom Vermiter hat mir keinen Termin gegeben. Das schmutzige Wasser kam aus der Badewanne und ich hatte einen Notfall. Ich konnte nicht länger warten. Und ich habe es den Vermieter informiert.
Was kann ich jetzt sagen? was kann ich ihm jetzt sagen?
Vielen Dank.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn Gefahr in Verzug bestand und Sie dies nicht selbst herbeigeführt haben, so sollten Sie den Vermieter auf genau diesen Umstand aufmerksam machen und von ihm Ersatz für die Rechnung verlangen. Sie sollten zudem seine Behauptung zurückweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben, wenn dies nicht stimmt.
Sollte der Vermieter nicht zahlen und Sie mit der vorgeschlagenen Vergleichslösung nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen leider nur der Rechtsweg.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -