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Wer trägt die Kosten für die verstopfte Badewanne? der Mieter oder der Vermieter?

2. Dezember 2021 00:19 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Der Mieter rief bei der Hausverwaltung an, um zu melden, dass das Wasser in der Badewanne nicht richtig läuft. Die Hausverwaltung sagte ihm, dass sie eine Firma anrufen würde. Nach einer Woche meldete sich das Unternehmen nicht und gab ihm auch keinen Termin zur Überprüfung der Badewanne.
Der Mieter rief dreimal bei der Hausverwaltung an und bat um Hilfe. Er schrieb sogar eine E-Mail an die Hausverwaltung.
In Laufe der Woche hat sich das Abflussproblem, nach Aussage des Mieters, verschlimmert. Da er die Hausverwaltung nicht mehr erreichen konnte (ist nur bis 18 Uhr besetzt), hat der Mieter noch am selben Tag, den Notdienst bestellt und die Abflussrohre von Badewanne und Spülbecken reinigen lassen.
Die Notdienst-Firma beschreibt die Verstopfung als - nicht feststellbar, altersbedingte Ablagerungen - und schreibt eine Rechnung über 266,- Euro, die der Mieter bar bezahlt hat.
Jetzt sagte del Hasuwervaltung, dass er es nicht bezahlt. Er sagte, dass er dem Mieter angeboten hat, andere Firmen anzurufen, und der Mieter eine andere private Firma angerufen hat, die der Hausverwaltung nicht bekannt ist. Und dass es in keiner anderen Wohnung des Hauses ein solches Problem mit der Badewanne gibt.
Er sagt, er könne aus Kulanz nur die Hälfte der Rechnung bezahlen.
Der Mieter wohnt seit 10 Jahren in der Wohnung und das Problem tritt mindestens alle drei Monate auf. In den 10 Jahren hat sich der Mieter zwei- oder dreimal beschwert und die Hausverwaltung sagt, dass das Problem an den Haaren herbeigezogen ist und der Mieter dafür bezahlen muss.
Was soll der Mieter tun? Soll er akzeptieren, dass die Hausverwaltung nur die Hälfte der Rechnung bezahlt? Und wenn die Badewanne wieder verstopft ist, wer soll sie wieder reparieren?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Mieter ist dazu berechtigt, von dem Vermieter die Behebung von Mängeln an der Mietsache zu verlangen. Wenn der Mieter dem Vermieter hierzu eine angemessene Frist setzt und der Vermieter diese schuldhaft verstreichen lässt, so kann der Mieter den Mangel selbst beheben und die aufgewendeten Kosten in erforderlicher und angemessener Höhe als Schadensersatz vom Vermieter verlangen.

Wenn der ein Mangel jedoch einer sofortigen Behebung bedarf, z.B. weil Gefahr in Verzug besteht oder es zu schwereren Mängeln bei weiteren Zuwarten kommen würde, so darf der Mieter ausnahmsweise den Mangel sofort selbet beheben und vom Vermieter Ersatz verlangen. Rechtsgrundlage sind §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 2 BGB. Eine nur hälftige Beteiligung des Vermieters sieht das Gesetz nicht vor. Wenn die Voraussetzungen der §§ 280, 281 BGB vorliegen, kann und sollte der Mieter Schadensersatz in voller Höhe der erforderlichen und angemessenen Mängelbeseitigungskosten verlangen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 6. Dezember 2021 | 22:16

Hallo, dankefür die Antwort.

Mein Vermiter ist ein Rechtanwalt und er hat mir diese Nachrichten über das Problema gesendet:

---------------------------
***Sehr geehrte Frau Mieterin,

Was die Rechnung des Klempners anbelangt, hatte ich Sie um Rückmeldung
gebeten als der von mir vorgeschlagene Klempner nicht kurzfristig
einsatzbereit war. Stattdessen haben Sie selbst die Verstopfung
beseitigen lassen. Ich bezahle keine Verstopfungen, die nicht vom Haus
verursacht sind. Wir haben vergleichbare Verstopfungen in keiner anderen
Wohnung. Daher gehe ich nicht davon aus, dass die Verantwortung bei mir
liegt. Ich bin bereit aus Kulanz die Hälfte der Rechung zu tragen, mehr
nicht. Geben Sie Nachricht, ob Sie damit einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
--------------------------------
Die Frage ist:
Was kann ich dem Vermieter sagen? Sie sagen mir, dass er alle Kosten für die Badewannenreparatur übernehmen muss, was soll ich also dem Vermieter sagen?

Ich habe zwar auf anderem Firma angerufen, aber ich habe eine Woche gewartet, und dieFriam vom Vermiter hat mir keinen Termin gegeben. Das schmutzige Wasser kam aus der Badewanne und ich hatte einen Notfall. Ich konnte nicht länger warten. Und ich habe es den Vermieter informiert.

Was kann ich jetzt sagen? was kann ich ihm jetzt sagen?

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Dezember 2021 | 23:21

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn Gefahr in Verzug bestand und Sie dies nicht selbst herbeigeführt haben, so sollten Sie den Vermieter auf genau diesen Umstand aufmerksam machen und von ihm Ersatz für die Rechnung verlangen. Sie sollten zudem seine Behauptung zurückweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben, wenn dies nicht stimmt.

Sollte der Vermieter nicht zahlen und Sie mit der vorgeschlagenen Vergleichslösung nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen leider nur der Rechtsweg.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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