Guten Abend,
auch wenn es sich immer etwas zynisch anhört, finden auf den Kauf von Welpen die Sachmängelgewährleistungsvorschriften Anwendung.
Dies bedeutet, daß der Zustand des Welpens mit dem vertraglich zugesicherten Zustand (oder sonst üblichen ) Zustand übereinstimmen muß. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall, so daß Sie vom Vertrag zurücktreten können und Ihren Kaufpreis zurückverlangen können. Sie haben daneben auch die weitere Möglichkeit, Schadenersatz, hier also konkret die Arztkosten, erstattet zu verlangen.
Noch ein Wort zur Beweislast: der Mangel des Welpens muß bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Da der Mangel sehr kurz nach dem Kauf auftrat, hat Ihr Verkäufer die Beweislast dafür, daß der Mangel, also eine etwaige Infektion bei Übergabe noch nicht da war, sondern eben erst später aufgetreten ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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