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Welpenkauf

27. Dezember 2004 21:34 |
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Kaufrecht


Hallo,

Ich habe einen Welpen gakauft, der 36 Stunden später gestorben ist. Aufgrund der offenkundlichen Schwäche haben wir Ihn in die Tierklinik gebracht; diese konnten jedoch nichts mehr tun. Einen Bescheid hierüber habe ich; die Krankheit ist nicht endgültig bestimmt worden. Der Allgemeinzustand war sehr schlecht; der Doktor geht von einer Infektion aus. Ich bin schriftlich von dem Kaufvertrag zurückgetreten und habe eine Frist gesetzt, den Kaufpreis zurück zu erstatten. Dem ist der Hundehalter nicht nachgekommen. Was kann ich tun? Kann ich die Tierklinikkosten auch fordern?
Danke und schöne Grüße ein betrübter Ex-Hundehalter

Guten Abend,

auch wenn es sich immer etwas zynisch anhört, finden auf den Kauf von Welpen die Sachmängelgewährleistungsvorschriften Anwendung.

Dies bedeutet, daß der Zustand des Welpens mit dem vertraglich zugesicherten Zustand (oder sonst üblichen ) Zustand übereinstimmen muß. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall, so daß Sie vom Vertrag zurücktreten können und Ihren Kaufpreis zurückverlangen können. Sie haben daneben auch die weitere Möglichkeit, Schadenersatz, hier also konkret die Arztkosten, erstattet zu verlangen.

Noch ein Wort zur Beweislast: der Mangel des Welpens muß bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Da der Mangel sehr kurz nach dem Kauf auftrat, hat Ihr Verkäufer die Beweislast dafür, daß der Mangel, also eine etwaige Infektion bei Übergabe noch nicht da war, sondern eben erst später aufgetreten ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

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