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Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt

27. November 2023 08:47 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Ich habe mich am 14.11.2023 zum 31.12.2023 gekündigt. Wir haben kleine 20 Mann Firma und ich habe persönlich mit dem Geschäftsführer alles besprochen. Er hat mich gar nix um etwas gewarnt oder ähnliches. Am 21.11.2022 bekome ich meine Gehaltsabrechnung OHNE Weihnachtsgeld.

Ich frage nach einem Grund und höre: es gibt eine Klause in dem Arbeitsvertrag. Hier steht: "Das Weihnachtsgeld beträgt ein Monatsgehalt brutto. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des nächsten auf den Auszahlungstag folgenden Quartals, so können diese außertariflichen, freiwilligen Leistungen zurück gefordet, bzw. mit dem letzen Gehalt verrechnet werden..."

Ich habe fast 7 Jahre in der Fa. gearbeitet, immer alles pünktlich bekommen, keine Abmahnungen, nur 3 Arbeitsunfägikeitstage 2023 gehabt. In diesem Jahr habe die Mitarbeiter auch ganz normal das Weihnachtsgeld bekommen.

Der Geschäftsführer hat gesagt, dass die Muterfirma in Niederlande hat ihn dazu "gezwungen" das Geld nicht zu bezahlen. Er hat keine Probleme mit mir, kann aber nichts machen: es ist einfach so in dem Arbeitsvertrag.

Als wir den Arbeitsvertrag in 2017 unterschrieben haben, hat der Geschäftsführer mir nicht ausdrücklich erklärt, dass wenn man von November bis Ende März sich kündigen wird - soll man das Weihnachtsgeld etweder nicht bekommen oder zurüzahlen.

Wie sehen meine Chancen vor Gericht? Macht es Sinn hier eine Klage zu machen?

MfG Herr P.

27. November 2023 | 09:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung wurde die Auszahlung des Weihnachtsgeldes am Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zum 31.03. des nächsten Jahres gekoppelt.


Diese sogenannte Stichtagsregelung (Bestand des ungekündigten Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin) ist auch grundsätzlich zulässig.

Und hat zur Folge, dass kein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn eben damit die sogenannte Betriebstreue damit honoriert werden soll (BAG, Urt.v. 18.01.2012, Az.: 10 AZR 667/10).


Und das dieser Zweck mit der Auszahlung verbunden ist (das Weihnachtsgeld also keinen Entgeltcharakter haben sollte) ergibt sich aus dem genannten Passus im Arbeitsvertrag.


Das bedeutet, der Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht tatsächlich nicht.



Dass Sie bei Ihrer Kündigung nicht darauf hingewiesen sind, spielt dabei keine Rolle.


Leider kann man Ihnen keine bessere Antwort erteilen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle. Oldenburg


ANTWORT VON

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